Referentenentwurf und Gesetzgebungsverfahren

Ein Referentenentwurf ist der Ausgangspunkt für die Erarbeitung neuer Gesetze oder Verordnungen in Deutschland. Er ist ein erster, im Detail ausgearbeiteter Vorschlag für ein neues Gesetz oder eine neue Verordnung, der vom fachlich zuständigen Bundesministerium erstellt wird.

Da es sich bei der Fahrschüler-Ausbildungsordnung um eine Verordnung und nicht um ein Gesetz handelt, ist die Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich. Verordnungen werden auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung, hier des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), erlassen und bedürfen in der Regel nur der Zustimmung des Bundesrates.

Das Verfahren läuft wie folgt ab: Das zuständige Bundesministerium – in diesem Fall das Bundesministerium für Verkehr (BMV) – erstellt den Referentenentwurf für die neue Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Dieser wird innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und anschließend vom Bundeskabinett beschlossen.

Danach wird der Entwurf dem Bundesrat vorgelegt, der über seine Zustimmung entscheidet. Da die Fahrschüler-Ausbildungsordnung auch Regelungen betrifft, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, ist die Verordnung zustimmungspflichtig.

Der Bundesrat kann daher Änderungen vorschlagen oder die Verordnung ablehnen, was eine erneute Überarbeitung durch das Ministerium zur Folge hätte.

Auch Lobbyverbände und Interessenvertreter, insbesondere Fahrlehrerverbände und Fahrschulorganisationen, haben die Möglichkeit, in diesem Prozess Einfluss zu nehmen. Sie können im Rahmen der Verbändeanhörung Stellungnahmen abgeben oder über Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern Änderungen in der endgültigen Verordnung anregen.