Die Ausbildung zum Fahrlehrer enthält neben dem Erlernen der obligatorischen theoretischen
Berufskenntnisse und pädagogischen Fähigkeiten auch die Notwendigkeit, ein Fahrzeug von der
Beifahrerseite zu beherrschen. Als Fahrlehrer vermittelt Ihr Fahrschülern unterschiedlichen
Alters und unterschiedlicher Herkunft die Kenntnisse und Fertigkeiten, ein Auto im Straßenverkehr
sicher und regelkonform zu steuern. Eigenständiges Planen und Durchführen von theoretischem
und praktischem Unterricht sowie administrative Aufgaben sind Teil eines abwechslungsreichen Alltags.
Im theoretischen Unterricht erläutert Ihr die Regeln im Straßenverkehr nach der
Straßenverkehrsordnung (StVO),
die Folgen von verkehrswidrigem Verhalten, Beobachtungs- und Orientierungstechniken, das Erkennen von
Gefahrensituationen und die möglichen Folgen des Fahrens mit Alkohol oder Medikamenten sowie das korrekte
Verhalten bei Unfällen.
Im praktischen Fahrunterricht zeigt Ihr Euren Fahrschülern, wie sie das Fahrzeug bedienen und ihre Fahrweise den
Verkehrsverhältnissen optimal anpassen. Zusätzlich vermittelt Ihr Euren Schülern eine vorausschauende,
umweltbewusste und sichere Fahrweise. In modernen Fahrschulen kommen bereits heute Innovationen zum Einsatz,
die die Ausbildung deutlich verbessern: dazu gehören E-Learning, High-Tech-Simulatoren, weitere elektronische
Medien sowie das Fahren mit Elektroautos (BEV), Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen (PHEV) Hybridautos (HEV) und
in vereinzelten Fällten sogar mit Brennstoffzellen-Elektrofahrzeugen (FCEV). Fahrschüler wollen meist so
abwechslungsreich und multimedial wie möglich unterrichtet werden. Wenngleich sich Arbeitsabläufe oft ähnlich sind,
ist jeder Fahrschüler dennoch individuell zu betreuen und jeder Arbeitstag somit eine neue Herausforderung.
Egal ob in Vollzeit, Teilzeit oder stundenweise – Ihr könnt Euch auf eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle
Tätigkeit freuen, die selbstständiges Arbeiten ermöglicht.
Der Fahrlehrerberuf ist kein klassischer Ausbildungsberuf. Er gilt offiziell als Weiterbildungsberuf mit
bundesweit einheitlichen Regelungen. Die Lehrgangskosten für den achteinhalbmonatigen Fahrlehrer-Grundkurs
(Klasse BE) mit 1080 Unterrichtseinheiten unterscheiden sich – je nach Ausbildungszentrum und Bundesland.
Bei den Ausbildungsstätten der DVPI liegen die Kosten bei rund 14.000 bis 17.000 Euro für den Grundlehrgang.
Hinzu kommen noch Grundvoraussetzungen für die Ausbildung: die Kosten für ein ärztliches Gutachten, die Beantragung des Führungszeugnisses und die Antragstellung bei der Behörde sowie die Prüfungsgebühren. Fahrlehrer müssen seit 2018 nicht mehr die Führerscheine A und CE besitzen, sondern lediglich – bei Erteilung der Anwärterbefugnis zum Beginn der zweiten Ausbildungsphase – für mindestens drei Jahre den Führerschein B haben. Den Führerschein BE benötigt Ihr dann spätestens bei Fahrpraktischen Prüfung.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Fahrlehrern auf dem Arbeitsmarkt wird der Beruf mit staatlichen Zuschüssen gefördert. Die DVPI sind anerkannter „Bildungsträger“ und nach
AZAV zugelassen. Dies bietet Euch eine Vielzahl von staatlichen
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Eure Fahrlehrerausbildung. Solltet Ihr Fragen zu Euren individuellen Fördermöglichkeiten haben, dann
nehmt gern Kontakt mit dem DVPI in Eurer Nähe auf. Wir beraten Euch sehr gern in einem persönlichen Gespräch.
Die Investitionen, die Ihr tätigen müsst, um Fahrlehrer zu werden, sind nicht ohne. Doch dank starker staatlicher Förderung
der Fahrlehrerausbildung u.a. durch Aufstiegs-Bafög und Bildungsgutscheine hält sich Euer eigener finanzieller Beitrag in
Grenzen. Wer die Weiterbildung zur Fahrlehrerin oder zum Fahrlehrer erfolgreich abschließt, hat danach einen sehr
krisensicheren Beruf. Und die Bezahlung ist je nach Fahrschule und Region sehr attraktiv. So lag das durchschnittliche
Gehalt eines angestellten Fahrlehrers laut der International Road Safety Association e.V. „MOVING“ im 2. Halbjahr 2022
bei knapp 42.000 Euro brutto. Das Durchschnittsalter der Fahrlehreranwärter in Deutschland liegt übrigens bei 32 Jahren.
Durch eine zusätzliche Weiterbildung zum CE (Lkw)-Fahrlehrer könnt Ihr Euer monatliches Einkommen sogar noch verbessern. Die Ausbildung von Lkw- und Berufskraftfahrern wird wegen des
Berufskraftfahrermangels auch zukünftig eine große gesamtwirtschaftliche Rolle spielen und weiterhin das
Einkommen von Fahrlehrern sicherstellen. Darüber hinaus könnt Ihr irgendwann mit Eurer eigenen Fahrschule sehr unproblematisch zum
selbstständigen Unternehmer aufsteigen. Auch hierzu beraten wir Euch gern! Der Fahrlehrerberuf ist aus unserer Sicht eine äußerst lohnende Investition in die eigene berufliche Zukunft.
Auch wenn der Fahrlehrerberuf als Weiterbildungsberuf definiert ist und daher oft als Berufswechsler- oder Quereinsteigerberuf angesehen wird, können dessen ungeachtet auch Berufseinsteiger den Fahrlehrerberuf erlernen. Natürlich müssen die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Solltet Ihr diese Voraussetzungen nicht erfüllen, beraten wir Euch gern persönlich und klären, ob wir über einen „Berufseignungstest für Fahrlehrer“ eine Ausnahmeregelung für Euch bewirken können.
Mit weiblichem Einfühlungsvermögen, Intuition und Verständnis sowie hoher Kommunikationsfähigkeit haben Frauen für den Beruf der Fahrlehrerin die besten Voraussetzungen. Flexible Arbeitszeiten und selbstständiges Arbeiten – die im Fahrlehrer-Beruf gegeben sind – kommen den Wünschen und Anforderung von Frauen außerdem häufig entgegen. Die Praxis zeigt, dass Motivation, Einsatzbereitschaft und der Prüfungserfolg bei Frauen überdurchschnittlich hoch sind. Frauen als Fahrlehrer sind sehr gesucht! Bei der letzten Erhebung im Jahr 2019 lag der Frauenanteil unter den Fahrlehrern jedoch nur bei 10,4 Prozent – und das, obwohl die Hälfte aller Fahrschüler Frauen sind! Nach aktuellen Informationen von Fahrlehreranwärterinnen sind derzeit in den Ausbildungskursen jedoch bis zu einem Drittel der Teilnehmer Frauen. Die meisten weiblichen Fahrlehrer gibt es bundesweit aktuell in Hamburg.
Insgesamt werden fünf Prüfungen bis zur Erteilung der Fahrlehrererlaubnis der Klasse BE abgelegt. Jede Prüfung darf zweimal wiederholt werden.
Die „Fahrpraktische Prüfung“ erfolgt innerhalb der ersten Ausbildungsphase (im Regelfall im 5. bis 8. Monat der Ausbildung). In dieser muss der Fahrlehreranwärter nachweisen, dass er einen Pkw mit und ohne Anhänger sicher, vorschriftsgemäß, umweltschonend und besonders „gewandt“ durch den Straßenverkehr führen kann. Unter „gewandt“ versteht die Fahrlehrerprüfungsverordnung „souveränes, umsichtiges, rücksichtsvolles, vorausschauendes, stetiges und insgesamt vorbildliches Fahren“. Die Fahrpraktische Prüfung dauert ca. 60 Minuten. Geeignete Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeuge werden Euch von den DVPI kostenlos für Eure Prüfung zur Verfügung gestellt. Zusätzlich ist im Ausbildungspreis der DVPI eine praktische Fahrausbildung mit einem Fahrlehrer enthalten, der Euch in Eurem Prüfgebiet auf die Fahrpraktische Prüfung
vorbereitet
Die schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung erfolgt im Anschluss an die erste Ausbildungsphase. Die schriftliche Prüfung besteht aus den in der ersten Ausbildungsphase vermittelten Themen Verkehrsverhalten, Recht, Technik, Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden sowie wahlweise Erziehen oder Beurteilen und ist innerhalb von fünf Zeitstunden zu bearbeiten.
Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten. Der Prüfungsausschuss setzt sich aus einem Juristen (Vorsitzender), Pädagogen, technischen Sachverständigen und Fahrlehrer zusammen. Die vier Prüfer stellen Euch Fragen aus ihrem jeweiligen Fachgebiet.
Nach dem Bestehen der Fachkunde- und fahrpraktischen Prüfung wird Euch die „Anwärterbefugnis“ erteilt. Mit dieser dürft Ihr in der zweiten Ausbildungsphase in Eurer Ausbildungsfahrschule, die mindestens vier Monate dauert und Lehrproben beinhaltet, bereits Fahrschüler unterrichten.
Die Fahrlehrerausbildung endet mit der theoretischen und praktischen Lehrprobe. In der theoretischen Lehrprobe müsst Ihr in etwa 45 Minuten nachweisen, dass Ihr in der Lage seid, Fahrschülern theoretischen Unterricht zu erteilen. In der praktischen Lehrprobe müsst Ihr in ebenfalls rund 45 Minuten belegen, dass Ihr Fahrschülern praktischen Unterricht erteilen könnt. Beide Prüfungsteile werden von Euch mit Fahrschülern abgelegt, die Ihr selbst ausgebildet habt. Auf die Lehrproben werdet Ihr von den Experten der DVPI durch Reflexionstage vorbereitet und begleitet. Beide Lehrproben finden in der Regel am gleichen Tag statt und werden von zwei Prüfern (Pädagoge und Fahrlehrer) abgenommen. Nach Bestehen der Lehrproben erhaltet Ihr eine unbefristete Fahrlehrererlaubnis der Klasse BE. Mit dieser Erlaubnis dürft Ihr dann als Fahrlehrer arbeiten.
Wir sind zuversichtlich, dass wir Euer Interesse haben wecken können und Ihr vielleicht Lust auf den tollen Beruf des Fahrlehrers bekommen habt. Für weitere Fragen stehen wir Euch jederzeit zur Verfügung!