Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B – mindestens 3 Jahre
(Eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht nicht aus)
Erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachniveau C1)
1) Nachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass die Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung von Bewerbern um die Fahrerlaubnisklasse C1 erfüllt sind (oder eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse C1, C, CE, D1, D oder DE)
2) Die zuständige Behörde erhält einen Auszug aus dem Fahreignungsregister über Deinen Punktestand in Flensburg. Das entsprechende Antragsformular findest Du hier [Link: https://flensburg.com/Kontakt/Ämter-und-Behörden/Kraftfahrt-Bundesamt/Punkte-Auskunft-Fahreignungsregister-FAER/Punkte-abfragen.htm].Eventuelle Eintragungen dürfen keine Zweifel an deiner Zuverlässigkeit zum Fahrlehrerberuf aufwerfen. Trotz bundeseinheitlicher Gesetzgebung können jedoch in den einzelnen Bundesländern bzw. Zulassungsbehörden unterschiedliche Regelungen bestehen.
Solltest Du Zweifel darüber haben, ob Du alle Voraussetzungen erfüllst, beraten wir Dich gern unverbindlich am Telefon oder per E-Mail. Du kannst uns natürlich auch gern vor Ort zu einem Beratungsgespräch besuchen.
*Von diesen Voraussetzungen kann unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahme gemacht werden (z.B. ausreichende Berufserfahrung oder Berufseigungstest). Bitte setze Dich bei Fragen mit dem DVPI in Deiner Region in Verbindung.