Referentenentwurf veröffentlicht

04.05.2026 • Mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zur Reform der Fahrausbildung in Deutschland am 4. Mai 2026 erreicht die Diskussion um die Fahrschulreform eine neue Stufe. Nach den Eckpunkten vom 16.10.2025, den weiteren politischen Konkretisierungen im Frühjahr 2026 sowie den Beratungen auf Ebene der Verkehrsministerkonferenz am 26. März 2026 liegt damit nun ein konkreter Gesetzesentwurf vor. Das Gesetzgebungsverfahren wird damit offiziell eingeleitet.

Der vorliegende Referentenentwurf entspricht im Kern den zuletzt kommunizierten politischen Eckpunkten und konkretisiert diese in rechtlicher Form. Die Kritik seitens der Fahrschulbranche ist bisher erfolglos geblieben.

Den vollständigen Referentenentwurf stellen wir Ihnen direkt auf dieser Seite zur Verfügung. Sie können das Dokument hier vollständig im Reader einsehen.

Der Referentenentwurf stellt allerdings noch keinen finalen Rechtsrahmen dar. Vielmehr beginnt nun die fachliche Bewertung und politische Abstimmung. Verbände und Institutionen werden aufgefordert, bis zum 11. Mai 2026 Stellungnahmen abzugeben, Änderungsbedarfe zu formulieren und konkrete Verbesserungsvorschläge einzubringen. Eine Verbändeanhörung wird zeitnah erwartet.

Kritische Würdigung des Referentenentwurfs

Eine umfassende fachliche Analyse und Bewertung des Referentenentwurfs von Seiten der DVPI befindet sich in Vorbereitung und wird in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht. Dabei werden insbesondere die Auswirkungen auf Fahrschulen, Fahrlehrer sowie die zukünftige Struktur der Fahrausbildung im Detail erörtert.

Weiterführende Hintergründe zum bisherigen Reformverlauf, zu den politischen Eckpunkten sowie zu den Positionen und Kritikpunkten der Fahrschulbranche finden Sie zudem in unseren weiterführenden Beiträgen zur Fahrschulreform auf dieser Seite.

Anlage 1: Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze

Anlage 2: Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung