DIE
FAHRLEHRER-
LEHRER —
ALLES ZUR
FAHRSCHUL-
REFORM



Veröffentlicht am 11.02.2023 | Zuletzt aktualisiert am 28.07.2026

 
Die Fahrschulreform kommt –
Fakten, Hintergründe, Perspektiven

Seit vielen Jahren wird über eine grundlegende Modernisierung der Fahrausbildung in Deutschland diskutiert. Ziel ist es, die Fahrausbildung an neue gesellschaftliche, technische und verkehrspolitische Anforderungen anzupassen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit nachhaltig weiterzuentwickeln. Einen wesentlichen Ausgangspunkt dieses Reformprozesses bildete das Forschungsprojekt „Optimierung der Fahrausbildung“ (OFSA), das die Grundlage für eine umfassende Neuausrichtung der Fahrausbildung schaffen sollte.

Mit dem Regierungswechsel im Jahr 2025 kam es jedoch zu einer deutlichen politischen Neuausrichtung. Der bis dahin vorbereitete Reformprozess wurde zunächst unterbrochen und anschließend neu ausgerichtet. Nicht mehr allein die fachliche und wissenschaftliche Weiterentwicklung der Fahrausbildung stand im Mittelpunkt, sondern zunehmend die Frage, wie der Führerscheinerwerb schneller, einfacher und bezahlbarer gestaltet werden kann. Damit wurde der Reformprozess auf das politische Ziel eines „bezahlbaren Führerscheins“ ausgerichtet.

Dieser Richtungswechsel ist entscheidend, um den weiteren Reformverlauf sowie die daran geäußerte Kritik richtig einordnen zu können. Während der ursprüngliche Reformansatz auf einem über viele Jahre entwickelten wissenschaftlichen Konzept beruhte, folgte die politische Neuausrichtung seit 2025 anderen Zielsetzungen und Prioritäten. Welche Elemente des ursprünglichen Reformkonzepts übernommen, verändert oder verworfen wurden und welche Auswirkungen die Veränderungen auf die Qualität der Fahrausbildung und die Führerscheinkosten haben können, wird im Folgenden auf dieser Seite betrachtet.


Wir behalten für Euch den Überblick

Vor diesem Hintergrund möchten wir, die Institute der DVPI, Euch einen klaren Überblick über den bisherigen Verlauf der Reformdiskussion geben und die aktuellen Zielrichtungen erläutern. Wir beleuchten sowohl die Chancen als auch die bestehenden Kritikpunkte des Reformprozesses und stellen mögliche Auswirkungen auf Fahrschülerinnen und Fahrschüler, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sowie auf Fahrschulbetriebe dar. Unsere Einschätzungen stützen sich auf vorliegende Studien, wissenschaftliche Gutachten und Expertenbewertungen aus Forschung und Praxis. Auf den verlinkten Unterseiten findet Ihr ausführliche Erläuterungen zu den zentralen Reformelementen, zu den aktuellen politischen Entwicklungen sowie zur Debatte um die Führerscheinkosten, die den Reformprozess maßgeblich beeinflusst hat. Unser Ziel ist es, Euch eine fundierte Orientierung zu bieten. So könnt Ihr die anstehenden Veränderungen frühzeitig einordnen und als Chance nutzen, die Fahrausbildung der Zukunft aktiv, modern und qualitätsorientiert mitzugestalten.

Aktuelle News zur Fahrschulreform
Der ursprüngliche Reformansatz: OFSA und das Reformkonzept 2024

Die geplante Reform der Fahrausbildung begann nicht erst mit den politischen Eckpunkten „Bezahlbarer Führerschein“ im Oktober 2025. Tatsächlich wurde bereits viele Jahre zuvor an einer grundlegenden Modernisierung der Fahrausbildung gearbeitet. Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ließ das damalige Bundesministerium für Digitales und Verkehr wissenschaftlich untersuchen, wie die Fahrausbildung an neue pädagogische, technische und gesellschaftliche Anforderungen angepasst werden kann.

Am 14. Oktober 2024 stellte das Bundesministerium schließlich ein Reformkonzept vor, das die zentralen Ergebnisse des Forschungsprojekts OFSA II erstmals in eine konkrete Novellierung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung überführen sollte. Damit lag bereits vor dem Regierungswechsel ein weitgehend ausgearbeitetes Reformkonzept vor, das in den folgenden Monaten schrittweise umgesetzt werden sollte.

Das Reformkonzept sah unter anderem eine stärker kompetenzorientierte Fahrausbildung, klar strukturierte Ausbildungsverläufe sowie eine engere Verzahnung von Theorie und Praxis vor. Ergänzend sollten digitale Lernformen, synchrones E-Learning und Fahrsimulatoren als feste Bestandteile der Ausbildung rechtlich verankert werden. Damit griff das Ministerium die wissenschaftlichen Empfehlungen des OFSA-Projekts auf und leitete den ersten konkreten Schritt zur Modernisierung der Fahrausbildung ein.

Welches Ziel verfolgte man mit OFSA II?

Dem Reformkonzept ging ein mehrjähriges Forschungsprojekt voraus. Ziel von OFSA II war es, die bestehende Fahrausbildung wissenschaftlich zu analysieren und auf Grundlage aktueller Erkenntnisse der Verkehrs-, Bildungs- und Lernforschung ein zeitgemäßes Ausbildungskonzept zu entwickeln. Die Ergebnisse wurden im Mai 2022 im Abschlussgutachten veröffentlicht und bildeten die fachliche Grundlage des späteren Reformkonzepts.

Im Mittelpunkt stand der bereits in der Fahrerlaubnisprüfung und der Fahrlehrerausbildung eingeleitete Paradigmenwechsel hin zu einer kompetenzorientierten Ausbildung. Ziel war es, die Fahrausbildung stärker an den Kompetenzen auszurichten, die für eine sichere und verantwortungsbewusste Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich sind. Hierfür entwickelte OFSA II einen strukturierten Ausbildungsplan mit aufeinander abgestimmten Lernformen, klar definierten Kompetenzzielen und einer kontinuierlichen Lernstandssteuerung.

Eine besondere Rolle spielte dabei das Blended-Learning-Konzept. Präsenzunterricht, angeleitetes Selbststudium und digitale Lernphasen sollten pädagogisch sinnvoll miteinander verknüpft werden. OFSA II sah hierfür ausdrücklich auch Elemente des „Flipped Classrooms“ vor. Lerninhalte sollten teilweise bereits vor dem Unterricht digital erarbeitet werden, damit die gemeinsame Unterrichtszeit stärker für Vertiefung, Diskussion und praktische Anwendung genutzt werden konnte. Der Theorieunterricht durch den Fahrlehrer blieb dabei ein zentraler Bestandteil des Ausbildungskonzepts. Digitale Lernangebote sollten den Unterricht sinnvoll ergänzen und die individuelle Vor- und Nachbereitung unterstützen. Ergänzend zum Hauptgutachten entstanden weitere wissenschaftliche Untersuchungen zu E-Learning-Konzepten, Fahrsimulatoren und kompetenzorientierten Ausbildungsverläufen. Gemeinsam bildeten sie die wissenschaftliche Grundlage des ursprünglichen Reformvorhabens.

Wie weit waren die Reformpläne um OFSA II bereits vorangeschritten?

Bereits im März 2023 sprach sich die Verkehrsministerkonferenz der Länder für eine Novellierung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung auf Grundlage der OFSA-Empfehlungen aus. Das darauf aufbauende Eckpunktepapier machte deutlich, dass insbesondere der Kompetenzrahmen sowie digitale Lernformen künftig stärker in der Fahrausbildung berücksichtigt werden sollten.

Mit der Informationsveranstaltung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr am 14. Oktober 2024 wurden diese Planungen erstmals öffentlich vorgestellt. Präsentiert wurden unter anderem das kompetenzorientierte Ausbildungskonzept, die rechtliche Verankerung des synchronen E-Learnings sowie der Einsatz von Fahrsimulatoren. Gleichzeitig kündigte das Ministerium an, Anfang 2025 einen Referentenentwurf vorzulegen und die Reform schrittweise umzusetzen. Der weitere Reformprozess wurde jedoch durch das Ampel-Aus im November 2024 unterbrochen. Das Bundesministerium teilte mit, dass die Reform erst nach der Bildung einer neuen Bundesregierung fortgeführt werde, damit der künftige Bundesverkehrsminister über das weitere Vorgehen entscheiden könne. Damit war das wissenschaftlich vorbereitete Reformvorhaben zunächst gestoppt – obwohl die fachlichen Grundlagen bereits vorlagen und die Umsetzung eingeleitet worden war.

Welchen Einfluss hatte die Diskussion über die Führerscheinkosten in der Öffentlichkeit auf die Reform?

Die öffentliche Diskussion über die steigenden Führerscheinkosten entwickelte sich ab Ende 2023 zunehmend zu einem politischen Thema. Auslöser waren unter anderem Medienberichte, in denen der Führerschein immer häufiger als Luxusgut dargestellt wurde. Insbesondere in den sozialen Medien entstand daraus eine emotionale Debatte, die weit über die Fahrschulbranche hinaus Aufmerksamkeit erzeugte.


Diese Entwicklung wurde von der Politik aufgegriffen. Im März 2024 brachte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Antrag „Für einen bezahlbaren Führerschein – Mobilität darf nicht zum Luxus werden“ in den Deutschen Bundestag ein. Mit dem Regierungswechsel im Jahr 2025 rückte das Ziel eines bezahlbaren Führerscheins schließlich in den Mittelpunkt der weiteren Reformüberlegungen

Kennzeichnend war dabei, dass viele der öffentlichen Argumente nicht auf belastbaren Daten beruhten. Häufig wurden Einzelfälle oder Extremwerte als Regelfall dargestellt, ohne die tatsächlichen Ursachen der steigenden Führerscheinkosten – etwa Fahrlehrermangel, Personalkosten oder höhere Prüfungsanforderungen – ausreichend zu berücksichtigen. Dadurch wurden Kostenthemen zeitweise stärker gewichtet als die fachlich-wissenschaftlichen Grundlagen des OFSA-Konzepts.
Die politische Erwartung verschob sich damit zunehmend von einer wissenschaftlich fundierten Modernisierung der Fahrausbildung hin zur Frage, wie der Führerschein kurzfristig günstiger werden kann. Diese Spannung prägt den Reformprozess bis heute. Ob die Reform dieses Ziel tatsächlich erreicht, hängt jedoch nicht allein von gesetzlichen Änderungen, sondern auch von den wirtschaftlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der Fahrschulen ab.


„Bezahlbarer Führerschein“ - Politische Neuausrichtung nach dem Regierungswechsel 2025

Nach der Bildung der neuen Bundesregierung deutete zunächst alles darauf hin, dass die bereits unter der Ampelkoalition vorbereitete Reform der Fahrschüler-Ausbildungsordnung planmäßig fortgeführt werden würde. Bereits einen Tag nach der Vereidigung von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) gab das Bundesministerium für Verkehr den 20. Juni 2025 als Termin für den angekündigten Referentenentwurf bekannt und stellte gleichzeitig einen aktualisierten Zeitplan für die weitere Umsetzung der Reform vor. Dieser sah ein Inkrafttreten zum 1. August 2026 vor.

Am 20. Juni 2025 zeichnete sich jedoch ein grundlegender Kurswechsel ab. Statt den angekündigten Referentenentwurf zu veröffentlichen, kündigte Bundesverkehrsminister Schnieder an, den Reformprozess zunächst im Hinblick auf Möglichkeiten zur Eindämmung der Führerscheinkosten neu bewerten zu wollen. Dabei verwies das Bundesministerium ausdrücklich auf den Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom April 2025, entsprechende Maßnahmen zu prüfen. Gleichzeitig wurde angekündigt, gemeinsam mit den Ländern und den beteiligten Verbänden neue Vorschläge für einen bezahlbareren Führerschein zu erarbeiten.

Den Auftakt dieser politischen Neuausrichtung bildete der Stakeholder-Dialog „Bezahlbarer Führerschein“ am 21. Juli 2025 in Berlin. Er markierte den Beginn eines neuen Reformprozesses, bei dem die Senkung der Führerscheinkosten, der Abbau bürokratischer Vorgaben und die Modernisierung der Fahrausbildung stärker in den Mittelpunkt rückten. Die Ergebnisse dieses Dialogs bildeten anschließend die Grundlage für die politischen Eckpunkte „Bezahlbarer Führerschein“, die das Bundesministerium am 16. Oktober 2025 vorstellte.


Die Eckpunkte „Bezahlbarer Führerschein“

Am 16. Oktober 2025 stellte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder die politischen Eckpunkte „Bezahlbarer Führerschein“ vor. Sie konkretisierten die Ergebnisse des zuvor eingeleiteten Dialogprozesses und zeigten erstmals, in welche Richtung sich der nach dem Regierungswechsel neu ausgerichtete Reformprozess entwickeln sollte.

Die Eckpunkte enthielten zahlreiche politische Vorschläge, mit denen nach Auffassung des Bundesverkehrsministeriums der Führerscheinerwerb vereinfacht, modernisiert und langfristig kostengünstiger werden sollte. Vorgesehen waren unter anderem eine stärkere Digitalisierung der theoretischen Ausbildung, ein erweiterter Einsatz von Fahrsimulatoren, Änderungen bei den Sonderfahrten und Prüfungen, die Überprüfung bestehender Anforderungen an Schulungsräume und Dokumentationspflichten sowie die Einführung einer Laienausbildung. Die geplante Laienausbildung orientierte sich deutlich am österreichischen Modell, das bei der Ausgestaltung der Reformvorschläge erkennbar als Vorbild diente. Sie entwickelte sich bereits früh zu einem der am kontroversesten diskutierten Bestandteile der Reform.

Die Eckpunkte bildeten die politische Grundlage für den weiteren Reformprozess. Bereits wenige Tage nach ihrer Vorstellung befasste sich die Verkehrsministerkonferenz mit den Reformplänen und sprach sich dafür aus, die Länder stärker in die weitere Ausarbeitung einzubeziehen. Hierzu wurde eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe von Bund und Ländern eingerichtet, die die Eckpunkte fachlich weiterentwickeln und ein gemeinsames Ergebnispapier erarbeiten sollte. Dieses Ergebnispapier war als Grundlage für die weitere Beratung auf der Verkehrsministerkonferenz im März 2026 vorgesehen.


Beim Verkehrsgerichtstag 2026 treffen sich die Experten

Zwischen der Vorstellung der Eckpunkte am 16. Oktober 2025 und der Präsentation der Ergebnisse der Ad-hoc-Arbeitsgemeinschaft am 11. Februar 2026 befasste sich auch der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar Ende Januar 2026 mit den Reformplänen zur Fahrschulausbildung. Im zuständigen Arbeitskreis wurden die Eckpunkte diskutiert und eine Empfehlung an den Gesetzgeber formuliert.

Bundesverkehrsminister konkretisiert die Eckpunkte im Februar 2026

Am 11. Februar 2026 stellte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder in einer Pressekonferenz die Ergebnisse der gemeinsam mit den Ländern erarbeiteten Ad-hoc-Arbeitsgemeinschaft vor und konkretisierte die Reformpläne weiter. Dabei kündigte er unter anderem eine Reduzierung der verpflichtenden Sonderfahrten, eine Verkürzung der praktischen Prüfungsdauer, die Einführung einer Experimentierklausel zur begleiteten Fahrpraxis sowie eine Neuregelung der Schaltkompetenz an. Auch eine Reduzierung des Fragenkatalogs der theoretischen Prüfung wurde angekündigt.

Zur Zielrichtung der Reform erklärte der Minister:

„Also insgesamt wollen wir das System einfacher machen, wir wollen es digitaler machen, wir wollen es bürokratieärmer machen. […] Es wird einfacher und es bleibt sicher und damit wird der Führerschein auch kostengünstiger werden.“

Zugleich skizzierte er den weiteren Fahrplan: Ende März solle auf der Verkehrsministerkonferenz mit den Ländern weiter beraten werden; anschließend solle „zügig ins Gesetzgebungsverfahren“ eingetreten werden.

Was ist das Ergebnis der Verkehrsministerkonferenz im März 2026?

Nachdem Bundesverkehrsminister Schnieder das Ergebnis der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Bund-Länder bereits am 11. Februar vorgestellt hat, beraten die Verkehrsminister der Länder am 25. und 26. März 2026 in Lindau am Bodensee. Hier wird über das weitere Vorgehen entschieden und es wird sich zeigen, welche Vorschläge der Arbeitsgruppe umgesetzt werden.

Referentenentwürfe veröffentlicht (Mai 2026)

Mit der Veröffentlichung der Referentenentwürfe lagen erstmals konkrete Formulierungsvorschläge für die geplanten Änderungen des Fahrlehrergesetzes, der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vor. Gleichzeitig begann das offizielle Beteiligungsverfahren, in dem Länder, Verbände und weitere betroffene Organisationen Gelegenheit erhielten, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen.

Kabinettsbeschluss (Mai 2026)

Nach Auswertung der Stellungnahmen überarbeitete das Bundesministerium die Entwürfe in einzelnen Punkten. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 20. Mai 2026 wurden der Gesetzentwurf und die Verordnungsentwürfe von der Bundesregierung beschlossen und in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Damit war das verwaltungsinterne Vorbereitungsverfahren abgeschlossen, und die weitere Beratung ging auf den Bundesrat und den Bundestag über.

Gesetzes- und Verordnungsentwürfe im Bundesrat (Juli 2026)

Mit der Zuleitung an den Bundesrat begann das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Die Ausschüsse des Bundesrates prüften die Entwürfe und erarbeiteten hierzu Empfehlungen, bevor der Bundesrat seine Stellungnahme beschloss. Sowohl das Gesetz als auch die begleitenden Verordnungen können im weiteren Verfahren noch geändert werden, sodass der endgültige Inhalt der Reform erst mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens feststeht.

Wie geht es mit der Fahrschulreform weiter?

Aktueller Stand: Mit der Stellungnahme des Bundesrates ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Im nächsten Schritt befasst sich der Deutsche Bundestag mit dem Gesetzentwurf. Im weiteren parlamentarischen Verfahren sind Beratungen, mögliche Änderungen sowie die abschließenden Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat vorgesehen. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens steht fest, in welcher Fassung die Reform endgültig beschlossen und zu welchem Zeitpunkt sie in Kraft treten wird.

Die schnellsten Informationen zum weiteren Verlauf der Fahrschulreform erhältst Du über unsere Kanäle auf Instagram, Facebook und LinkedIn.

Was sagen die Verbände zur Fahrschulreform?

Die Reform der Fahrschulausbildung hat in der Branche eine breite und kontroverse Debatte ausgelöst. Bereits nach der Veröffentlichung der Eckpunkte vom 16. Oktober 2025 veröffentlichten zahlreiche Verbände, Organisationen und Interessenvertretungen Stellungnahmen, Positionspapiere, Pressemitteilungen und fachliche Einschätzungen.

Wir haben die veröffentlichten Stellungnahmen auf einer eigenen Übersichtsseite zusammengestellt, damit Ihr Euch selbst ein umfassendes Bild von den unterschiedlichen Positionen machen könnt.

Wo sieht die Fahrschulbranche die größten Kritikpunkte – und welche Alternativen werden vorgeschlagen?

Die aktuelle Diskussion zeigt, dass sich die Kritik an der Fahrschulreform nicht gegen eine Modernisierung oder Digitalisierung der Fahrausbildung als solche richtet. Im Gegenteil: Viele der heute diskutierten Reformelemente – etwa digitale Lernformen, Blended Learning oder der Einsatz von Fahrsimulatoren – waren bereits Bestandteil des ursprünglichen wissenschaftlichen Reformkonzepts und wurden von weiten Teilen der Branche grundsätzlich unterstützt. Die eigentliche Kritik richtet sich vielmehr gegen die seit 2025 erfolgte politische Neuausrichtung und die Frage, ob einzelne Maßnahmen ohne eine vergleichbare wissenschaftliche Grundlage die angestrebten Ziele tatsächlich erreichen können.

Im Mittelpunkt der Kritik stehen insbesondere die geplante weitgehende Öffnung der theoretischen Ausbildung, die Einführung der Laienausbildung sowie die Lockerung bisheriger organisatorischer und struktureller Vorgaben. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass bislang keine belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, die belegen, dass diese Maßnahmen tatsächlich zu niedrigeren Führerscheinkosten führen.

Neben der Kritik werden inzwischen auch konkrete Alternativen diskutiert. Im Rahmen seiner Analyse der Fahrschulreform hat der DVPI unter anderem auf den gegenläufigen Reformprozess in den Niederlanden hingewiesen. Darüber hinaus wurden mit dem von der MOVING International Road Safety Association vorgeschlagenen Modul für Verkehrssicherheit und Gefahrenwahrnehmung (MVG) sowie weiteren Konzepten erste Vorschläge für wissenschaftlich begründete Mindeststandards einer modernen Fahrausbildung vorgestellt. Gleichzeitig wird zunehmend darüber diskutiert, welche Auswirkungen die Reform langfristig auf Ausbildungsqualität, Marktstruktur und Wettbewerb in der Fahrschulbranche haben könnte.

Sind besondere Fahrlehrerfortbildungen zur neuen Fahrausbildung geplant?

Ja. Die Reform ist in vielen unserer Fort- und Weiterbildungen bereits seit 2024 ein fester Bestandteil. Mit der Veröffentlichung der Referentenentwürfe hat eine neue Phase begonnen, in der die geplanten Änderungen deutlich konkreter ausgewertet werden können.

Wir bereiten deshalb spezielle Fortbildungsangebote zur Fahrschulreform vor und integrieren die aktuellen Entwicklungen laufend in unsere bestehenden Seminare. Dabei betrachten wir die Reform nicht nur rechtlich, sondern auch pädagogisch und betriebswirtschaftlich.

Für Fahrschulen wird entscheidend sein, die neuen Vorgaben nicht nur zu kennen, sondern sie sinnvoll in die eigene Ausbildungsorganisation zu übertragen.


DVPI-Spezial: Fahrschulreform auf Mallorca

Möchtest du die Reform besser verstehen und dich frühzeitig auf die Änderungen vorbereiten? Im Oktober analysieren wir gemeinsam den aktuellen Gesetzgebungsstand und die Auswirkungen auf die Praxis.

Weitere Informationen

FAQ | Häufige Fragen zur Fahrschulreform

➤ Welche Änderungen bringt die Fahrschulreform mit sich?

Die geplante Fahrschulreform umfasst zahlreiche Änderungen in der theoretischen und praktischen Fahrausbildung sowie bei den rechtlichen Rahmenbedingungen des Führerscheinerwerbs. Zu den wichtigsten Reformvorhaben gehören unter anderem eine stärkere Digitalisierung der Theorieausbildung, ein erweiterter Einsatz von Fahrsimulatoren, Änderungen bei den Sonderfahrten, die Einführung einer sogenannten Laienausbildung („Fahrpraxis unter Anleitung“) sowie verschiedene Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Senkung der Führerscheinkosten.

Darüber hinaus sind Anpassungen in der Fahrlehrerausbildung und der Berufskraftfahrerausbildung sowie an weiteren straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vorgesehen. Nicht alle angekündigten Maßnahmen sind jedoch bereits endgültig beschlossen. Einzelne Regelungen wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens bereits verändert oder weiterentwickelt; weitere Änderungen sind bis zum Abschluss des Verfahrens möglich. Auf dieser Seite erläutern wir den gesamten Reformprozess, ordnen die einzelnen Änderungen fachlich ein und zeigen, welche Auswirkungen sie für Fahrschulen, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sowie Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben können.


➤ Wann tritt die Fahrschulreform in Kraft?

Nach den derzeitigen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen ist vorgesehen, dass die wesentlichen Änderungen der Fahrschulreform zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Die Reform umfasst jedoch sowohl Änderungen auf Gesetzesebene als auch verschiedene Verordnungsänderungen, für die teilweise unterschiedliche Inkrafttretens- und Übergangsregelungen vorgesehen sind. Der vorgesehene Termin steht allerdings unter dem Vorbehalt des weiteren Gesetzgebungsverfahrens.

Erst wenn der Deutsche Bundestag und – soweit erforderlich – der Bundesrat das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen haben und die gesetzlichen sowie untergesetzlichen Regelungen verkündet wurden, steht endgültig fest, wann die einzelnen Reformbestandteile tatsächlich in Kraft treten. Den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens sowie mögliche Änderungen am Zeitplan dokumentieren wir fortlaufend auf dieser Übersichtsseite.


➤ Kann sich die Fahrschulreform bis zum Inkrafttreten noch ändern?

Ja. Das Gesetzgebungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Bis zur endgültigen Verabschiedung können sowohl der Gesetzentwurf als auch die begleitenden Verordnungsentwürfe im parlamentarischen Verfahren noch geändert werden. Änderungen sind insbesondere im Deutschen Bundestag möglich, können sich aber auch aus den Stellungnahmen des Bundesrates oder den Beratungen der zuständigen Ausschüsse ergeben.

Der bisherige Reformprozess zeigt außerdem, dass sich politische Schwerpunktsetzungen im Laufe eines Gesetzgebungsverfahrens verändern können. So wurde das ursprünglich wissenschaftlich geprägte Reformvorhaben nach dem Regierungswechsel im Jahr 2025 politisch neu ausgerichtet. Auch im weiteren Verfahren können politische Entscheidungen oder neue Mehrheitsverhältnisse Einfluss auf einzelne Reformbestandteile nehmen.

Erst mit der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes sowie der Verkündung der gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen steht verbindlich fest, welche Änderungen tatsächlich umgesetzt werden. Bis dahin handelt es sich bei den veröffentlichten Entwürfen um Vorschläge, deren Inhalt sich im weiteren Verfahren noch verändern kann.


➤ Wird der Führerschein durch die Reform tatsächlich günstiger?

Ob die Fahrschulreform tatsächlich zu niedrigeren Führerscheinkosten führt, lässt sich derzeit nicht verlässlich beantworten. Zwar verfolgt die Reform ausdrücklich das politische Ziel, den Führerscheinerwerb einfacher und bezahlbarer zu machen. Ob dieses Ziel in der Praxis erreicht wird, kann jedoch erst nach dem Inkrafttreten der Reform und einer wissenschaftlichen Auswertung der tatsächlichen Auswirkungen beurteilt werden.

Die Kostenentwicklung hängt von zahlreichen Faktoren ab, die durch die Reform nur teilweise beeinflusst werden. Hierzu zählen insbesondere der Fahrlehrermangel, steigende Personal- und Betriebskosten, regionale Unterschiede, Prüfungsanforderungen, Durchfallquoten sowie die individuellen Lernvoraussetzungen der Fahrschülerinnen und Fahrschüler.

Der Führerschein ist kein standardisiertes Produkt, sondern das Ergebnis eines individuellen Ausbildungsprozesses. Digitale Lernformen, Fahrsimulatoren oder organisatorische Erleichterungen können einzelne Abläufe effizienter gestalten. Sie ersetzen jedoch nicht den individuellen Lernbedarf in der praktischen Ausbildung und führen deshalb nicht zwangsläufig zu niedrigeren Ausbildungskosten. Ob die vorgesehenen Reformmaßnahmen tatsächlich zu einer nachhaltigen Kostensenkung beitragen, ist bislang wissenschaftlich nicht belegt. Entscheidend wird sein, wie sich die Änderungen auf Ausbildungsqualität, Prüfungsergebnisse, Ausbildungsdauer und den tatsächlichen Zeitaufwand in der Praxis auswirken. Eine belastbare Bewertung wird daher erst möglich sein, wenn nach Inkrafttreten der Reform entsprechende Erfahrungen und wissenschaftliche Auswertungen vorliegen.


➤ Wird der Führerschein durch die Reform einfacher?

Das hängt zunächst davon ab, was unter einem „einfacheren Führerschein“ verstanden wird. Die Reform enthält verschiedene Maßnahmen, mit denen die Ausbildung organisatorisch flexibler gestaltet und teilweise digitalisiert werden soll. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass der Führerscheinerwerb selbst leichter wird. Die Anforderungen an eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr bleiben unverändert. Auch künftig müssen Fahrschülerinnen und Fahrschüler die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen nachweisen, um die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung zu bestehen.

Die Reform verfolgt daher nicht das Ziel, die Anforderungen an Fahrschülerinnen und Fahrschüler im Hinblick auf die Verkehrssicherheit zu senken. Ob die geplanten Änderungen tatsächlich zu einer einfacheren Ausbildung oder besseren Prüfungsergebnissen führen, ist derzeit wissenschaftlich nicht belegt. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen zudem, dass organisatorische Vereinfachungen allein nicht zwangsläufig zu einer höheren Ausbildungsqualität oder niedrigeren Durchfallquoten führen. Die Entwicklungen in den Niederlanden verdeutlichen, wie wichtig es ist, Reformmaßnahmen nicht nur an organisatorischen Erleichterungen, sondern auch an ihrer langfristigen Wirkung auf Ausbildungsqualität, Prüfungsergebnisse und Verkehrssicherheit zu messen.

Erfahre mehr über die Erfahrungen der Niederlande mit der Führerscheinreform.


➤ Was bedeutet die geplante Laienausbildung?

Die geplante Laienausbildung wird im Gesetzentwurf als „Erwerb von Fahrpraxis unter Anleitung“ bezeichnet. Sie soll Fahrschülerinnen und Fahrschülern ermöglichen, einen Teil ihrer praktischen Fahrerfahrung künftig gemeinsam mit einer privaten Begleitperson außerhalb der Fahrschule zu erwerben. Die klassische Fahrschulausbildung entfällt dabei nicht, sondern wird um zusätzliche private Übungsfahrten ergänzt. Nach dem Gesetzentwurf ist ein mehrstufiger Ausbildungsablauf vorgesehen. Zunächst müssen unter anderem die theoretische Fahrerlaubnisprüfung bestanden sowie eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestausbildung in der Fahrschule absolviert werden.

Anschließend wechseln sich Ausbildungsabschnitte in der Fahrschule mit privaten Übungsfahrten und Beobachtungsfahrten durch den Fahrlehrer ab. Erst nach Abschluss der gesamten Ausbildung und einer verbindlichen Feststellung der Prüfungsreife soll die praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden können. Während der privaten Übungsfahrten sitzt kein Fahrlehrer mit Doppelbedienung im Fahrzeug. Die Begleitperson kann Hinweise geben und unterstützen, jedoch nicht unmittelbar in die Fahrzeugführung eingreifen. Der Fahrschüler ist während dieser Fahrten Fahrzeugführer im rechtlichen Sinne und trägt die Verantwortung für die sichere Führung des Fahrzeugs. Die geplante Regelung orientiert sich an Elementen der österreichischen dualen Ausbildung, übernimmt dieses Modell jedoch nicht unverändert.

Ob die Laienausbildung die angestrebten Ziele erreicht, gehört zu den am kontroversesten diskutierten Punkten der gesamten Fahrschulreform. Da das geplante deutsche Modell bislang weder praktisch erprobt noch wissenschaftlich evaluiert wurde, lässt sich derzeit nicht verlässlich beurteilen, welche Auswirkungen es auf Ausbildungsqualität, Führerscheinkosten, Prüfungsergebnisse und insbesondere auf die Verkehrssicherheit haben wird. Zudem kann sich die konkrete Ausgestaltung im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verändern.

Erfahre mehr über die Unterschiede zwischen der österreichischen Modell und dem geplanten deutschen Modell.

Erfahre mehr über die geplante Experimentierklausel zur Laienausbildung.


➤ Welche Auswirkungen hat die Fahrschulreform auf Fahrschulen?

Die geplante Fahrschulreform wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf den Berufsalltag von Fahrschulen haben. Neben Änderungen bei der theoretischen und praktischen Ausbildung sind unter anderem neue Ausbildungsabläufe, eine stärkere Digitalisierung, angepasste Dokumentationspflichten sowie organisatorische Veränderungen vorgesehen. Gleichzeitig sollen verschiedene bürokratische Anforderungen vereinfacht oder abgebaut werden. Welche konkreten Auswirkungen sich daraus für einzelne Fahrschulen ergeben, hängt maßgeblich davon ab, welche Regelungen im Gesetzgebungsverfahren letztlich unverändert bleiben und wie sie in der Praxis umgesetzt werden. Während einige Maßnahmen den Ausbildungsablauf flexibler gestalten könnten, wird in der Fachwelt diskutiert, ob andere Reformbestandteile die Ausbildungsqualität, die Wirtschaftlichkeit oder die Marktstruktur der Fahrschulbranche nachhaltig verändern könnten.

Besonders kontrovers wird die Frage diskutiert, welche langfristigen Auswirkungen die Reform auf kleine und mittelständische Fahrschulen haben wird. Diskutiert werden unter anderem Veränderungen des Wettbewerbs, neue digitale Geschäftsmodelle sowie die zunehmende Trennung von Wissensvermittlung und praktischer Ausbildung. Welche Entwicklungen sich tatsächlich einstellen, wird sich jedoch erst nach Inkrafttreten der Reform beurteilen lassen.


➤ Lohnt sich der Beruf des Fahrlehrers nach der Reform noch?

Ja. Auch nach der geplanten Fahrschulreform werden qualifizierte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer unverzichtbar bleiben. Die Reform verändert zwar einzelne Ausbildungsabläufe und erweitert den Einsatz digitaler Lernformen sowie privater Fahrpraxis. Die Verantwortung für die Ausbildung, die Beurteilung des Lernfortschritts und die Feststellung der Prüfungsreife verbleibt jedoch weiterhin bei den Fahrschulen und ihren Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern.

Gleichzeitig steht die Branche vor einer der größten Herausforderungen der kommenden Jahre. Bereits heute besteht in vielen Regionen ein erheblicher Mangel an Fahrlehrern. Altersbedingt steigt die Zahl der Berufsaustritte, während deutlich weniger neue Fahrlehrer nachrücken. Dieser strukturelle Fachkräftemangel dürfte die Fahrschulbranche auch in den kommenden Jahren prägen. Ob die Reform den Fahrlehrerberuf langfristig verändert, hängt vor allem davon ab, wie sich die einzelnen Reformmaßnahmen in der Praxis auswirken.

Digitale Lernformen und organisatorische Veränderungen können den Berufsalltag verändern, ersetzen jedoch nicht die pädagogische, fachliche und praktische Verantwortung von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern. Gerade die individuelle Begleitung der Fahrschüler, die Beurteilung ihrer Fahrkompetenz und die Vorbereitung auf eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr bleiben auch künftig zentrale Aufgaben des Berufs.

Erfahre mehr darüber, warum der Fahrlehrerberuf auch in Zukunft gebraucht wird.


➤ Kann die Fahrschulreform den Fahrlehrermangel entschärfen?

Ob die Fahrschulreform den bestehenden Fahrlehrermangel tatsächlich entschärfen kann, lässt sich derzeit nicht verlässlich beurteilen. Die Reform schafft keine zusätzlichen Fahrlehrer, sondern verfolgt das Ziel, die vorhandenen Ausbildungskapazitäten durch organisatorische Änderungen effizienter zu nutzen. Hierzu gehören unter anderem eine stärkere Digitalisierung der Theorieausbildung, die geplante Laienausbildung sowie verschiedene Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, den durchschnittlichen Ausbildungsaufwand pro Fahrschüler zu verringern, ohne die Ausbildungsqualität oder die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen. Können Fahrschüler die erforderlichen Kompetenzen mit weniger praktischen Fahrstunden erreichen, könnten Fahrlehrer künftig mehr Fahrschüler ausbilden und die vorhandenen Ausbildungskapazitäten effizienter nutzen.

Umgekehrt besteht jedoch das Risiko, dass einzelne Reformmaßnahmen den gegenteiligen Effekt haben. Werden wesentliche Teile des Wissenserwerbs in das Selbststudium verlagert, ohne dass eine ausreichende Lernstandssteuerung und pädagogische Begleitung erfolgt, können Wissensdefizite entstehen, die später während der praktischen Ausbildung aufgearbeitet werden müssen. Dadurch könnte sich der Bedarf an praktischen Fahrstunden erhöhen; zugleich würden die verfügbaren Ausbildungskapazitäten zusätzlich belastet.

Die Erfahrungen aus den Niederlanden zeigen, dass eine stärkere Verlagerung des Wissenserwerbs in das Selbststudium unter bestimmten Rahmenbedingungen nicht zwangsläufig zu einer effizienteren Ausbildung führt und sich der praktische Ausbildungsaufwand sogar erhöhen kann. Langfristig wird der Erfolg der Reform jedoch nicht allein von organisatorischen Änderungen abhängen. Ebenso entscheidend ist, ob der Fahrlehrerberuf auch künftig attraktiv bleibt und ausreichend Nachwuchs gewonnen werden kann. Gute Verdienstmöglichkeiten, sichere Zukunftsperspektiven und ein hohes berufliches Ansehen sind wesentliche Voraussetzungen, um dem bestehenden Fachkräftemangel nachhaltig entgegenzuwirken.

Ob die Fahrschulreform den Fahrlehrermangel tatsächlich entschärfen kann, wird sich daher erst einige Jahre nach ihrem Inkrafttreten beurteilen lassen. Maßgeblich wird sein, wie sich die durchschnittlichen Fahrstundenzahlen, die Auslastung der Fahrlehrer, die Zahl der Fahrlehrer, die Prüfungsergebnisse und die Verkehrssicherheit tatsächlich entwickeln.

Erfahre mehr darüber, warum der Fahrlehrerberuf auch in Zukunft gebraucht wird und welche Rolle die verfügbaren Ausbildungskapazitäten dabei spielen.

Erfahre mehr über die Erfahrungen aus den Niederlanden.


➤ Warum wird die Fahrschulreform kontrovers diskutiert?

Die Ziele der Fahrschulreform – insbesondere eine moderne, effizientere und bezahlbarere Fahrausbildung – werden grundsätzlich von vielen Beteiligten unterstützt. Kontrovers diskutiert wird jedoch, ob die geplanten Maßnahmen geeignet sind, diese Ziele tatsächlich zu erreichen, ohne die Ausbildungsqualität und die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen.

Während das Bundesministerium für Verkehr vor allem auf mehr Flexibilität, Digitalisierung und den Abbau bürokratischer Vorgaben setzt, weisen zahlreiche Fachverbände und Sachverständige darauf hin, dass die Wirksamkeit vieler geplanter Änderungen bislang wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist. Insbesondere bei der geplanten Laienausbildung, der stärkeren Verlagerung von Lernprozessen in das Selbststudium sowie einzelnen organisatorischen Änderungen wird diskutiert, welche Auswirkungen sie langfristig auf Prüfungsergebnisse, Ausbildungsqualität und Verkehrssicherheit haben werden.

Ein weiterer Kritikpunkt besteht darin, dass sich die ursprüngliche Reform auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse des Forschungsprojekts OFSA II stützte, während der spätere politische Reformprozess zunehmend unter dem Leitmotiv „Bezahlbarer Führerschein“ stand. Kritiker sehen darin eine deutliche Verschiebung der Reformschwerpunkte und stellen die Frage, ob die geplanten Maßnahmen weiterhin ausreichend wissenschaftlich begründet sind.

Die endgültige Bewertung der Reform wird daher erst möglich sein, wenn ihre Auswirkungen nach dem Inkrafttreten wissenschaftlich untersucht und anhand der tatsächlichen Entwicklungen bewertet werden können.

Erfahre mehr über die Stellungnahmen der Verbände


➤ Wer entscheidet über die Fahrschulreform?

Die Fahrschulreform wird nicht von einer einzelnen Institution beschlossen. Sie umfasst sowohl Änderungen verschiedener Gesetze als auch umfangreiche Änderungen von Rechtsverordnungen. Deshalb greifen unterschiedliche Gesetzgebungsverfahren ineinander.

Über die gesetzlichen Änderungen – insbesondere am Straßenverkehrsgesetz, am Fahrlehrergesetz und an weiteren straßenverkehrsrechtlichen Gesetzen – entscheidet der Deutsche Bundestag. Der Gesetzentwurf wird dort in mehreren Lesungen beraten und kann bis zur endgültigen Verabschiedung noch geändert werden. Der Bundesrat wirkt am Gesetzgebungsverfahren mit und hat hierzu bereits eine umfangreiche Stellungnahme mit zahlreichen Änderungs- und Prüfempfehlungen beschlossen.

Parallel dazu werden unter anderem die Fahrschüler-Ausbildungsordnung und weitere Rechtsverordnungen überarbeitet. Diese Verordnungen folgen zwar einem eigenen Verfahren, sind jedoch eng mit den gesetzlichen Änderungen verknüpft. Insbesondere die geplante Einführung der Laienausbildung setzt neue gesetzliche Regelungen voraus, sodass Gesetz und Verordnungen inhaltlich aufeinander abgestimmt werden müssen.

Welche Regelungen letztlich in Kraft treten, entscheidet sich daher erst nach Abschluss des gesamten Gesetzgebungsverfahrens und der Verabschiedung der dazugehörigen Rechtsverordnungen.


➤ Woran muss sich die Fahrschulreform nach ihrem Inkrafttreten messen lassen?

Ob die Fahrschulreform erfolgreich ist, wird sich nicht unmittelbar mit ihrem Inkrafttreten zeigen. Eine belastbare Bewertung wird erst nach mehreren Jahren möglich sein, wenn ausreichende praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Auswertungen vorliegen. Entscheidend ist dabei nicht, wie viele Vorschriften geändert wurden, sondern ob die politischen Ziele der Reform tatsächlich erreicht werden.

Nach den Angaben des Bundesministeriums für Verkehr soll der Führerscheinerwerb langfristig einfacher, moderner und bezahlbarer werden, ohne dass die Verkehrssicherheit darunter leidet. Daran wird sich die Reform letztlich messen lassen müssen.

Zu den wichtigsten Bewertungsmaßstäben gehören insbesondere die Entwicklung der Führerscheinkosten, der Durchfallquoten und der praktischen Fahrstundenzahlen, die Ausbildungsqualität, die Verkehrssicherheit von Fahranfängern sowie die Frage, ob sich der Fahrlehrermangel tatsächlich entschärfen lässt. Ebenso wird zu prüfen sein, ob die Reform den bürokratischen Aufwand reduziert oder ob an anderer Stelle neue Belastungen entstehen.

Gerade diese Fragen werden innerhalb der Fachwelt kontrovers diskutiert. Zahlreiche Verbände und Sachverständige haben im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen, dass für wesentliche Reformbestandteile bislang keine belastbaren wissenschaftlichen Nachweise vorliegen und sich ihre Auswirkungen auf Ausbildungsqualität, Führerscheinkosten und Verkehrssicherheit derzeit nicht verlässlich prognostizieren lassen. Die entscheidende Frage wird deshalb sein, ob die Reform ihre politischen Ziele tatsächlich erreicht oder ob einzelne Maßnahmen nachgebessert werden müssen.


Wir werden Euch sowohl auf dieser Seite als auch über unsere sozialen Medien und unseren Newsletter rechtzeitig über alle Neuigkeiten zur Reform informieren. Dementsprechend wird diese Seite ständig aktualisiert.

Für journalistische Rückfragen, Hintergrundgespräche oder Interviewwünsche stehen wir Euch gern persönlich zur Verfügung. Bitte richtet Eure Presseanfragen an:

Markus Dill | DVPI Frankfurt
E-Mail: dill@dvpi-frankfurt.de


Autoren:
Bernd Brenner und Markus Dill

Melde Dich jetzt für unseren Newsletter „DVPI Expertentipp“ an und erhalte alle wichtigen Informationen zur OFSA 2 bzw. der geplanten Reform der Fahrausbildung, alle wichtigen News und Veranstaltungen aus der Fahrlehrerbranche sowie interessante Themen aus dem Straßenverkehrsrecht.
Wir freuen uns auf Dich!

Hier anmelden
Wir freuen uns auf Dich!
Frankfurt
Freiburg
Hamburg
Heilbronn
Mannheim
München
Nürnberg by Schielein
Rendsburg
Saarbrücken
Würzburg
Referentenentwürfe veröffentlicht (Mai 2026)