Seit Jahren wird in Deutschland an einer grundlegenden Reform der Fahrausbildung gearbeitet. Ursprünglich orientierte sich dieser Prozess am sogenannten OFSA-Projekt (Optimierte Fahrschulausbildung), das mit OFSA I, OFSA II und den zugehörigen Fachgutachten einen umfassenden Modernisierungsrahmen für die gesamte Fahrschülerausbildung vorbereitete. Im Mittelpunkt dieses Projekts standen ein neuer Kompetenzrahmen, eine engere Verzahnung von Theorie und Praxis sowie die stärkere Einbindung digitaler Lernformen. Ziel war es, die Fahrschüler-Ausbildungsordnung methodisch, didaktisch und strukturell zu erneuern, die Ausbildung effizienter zu gestalten und die Verkehrssicherheit langfristig zu stärken. Gleichzeitig wurde innerhalb der Fahrlehrerschaft frühzeitig diskutiert, ob die Komplexität des OFSA-Projekts – insbesondere die detailliert ausgearbeiteten Kompetenzraster, Lernverlaufspläne und diagnostischen Elemente – im betrieblichen Alltag vollständig praktikabel umzusetzen sei. Trotz dieser Kritikpunkte stieß der Grundgedanke einer modernen, wissenschaftlich fundierten Fahrausbildung weiterhin auf Anerkennung.
+++ Anmerkung: Auf dieser Seite werden wir Euch ab sofort über alle Neuigkeiten zur Reform informieren +++
Am 14. Oktober 2024 stellte das Bundesverkehrsministerium unter der damaligen Ampelkoalition ein Reformkonzept vor, das zentrale Elemente des OFSA II Gutachten aufgriff und in eine zukünftige Novelle der Fahr-schüler-Ausbildungsordnung überführen sollte. Vorgesehen waren neue Kompetenzmodelle, klar strukturierte Verlaufspläne und die systematische Einbindung digitaler Lernmethoden in die theoretische Ausbildung. Ergänzt wurden diese Bausteine durch eine deutlich engere Verzahnung von theoretischem Unterricht und praktischer Fahrausbildung. Für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sollte dadurch eine klarere didaktische Orientierung entstehen. Gleichzeitig sollten Fahrschülerinnen und Fahrschüler besser auf die theoretische und praktische Prüfung vorbereitet werden. Auch die stetig steigenden Führerscheinkosten sollten gesenkt werden – unter anderem durch den verstärkten Einsatz von Fahrsimulatoren sowie mehr Online-Theorieunterricht.
Mit der Bildung der neuen Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz änderte sich die politische Schwerpunktsetzung jedoch grundlegend. Das Reformkonzept der Vorgängerregierung sowie die bereits vorbereitete Einleitung des formalen Rechtsetzungsverfahrens wurden am 20. Juni 2025 von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) überraschend gestoppt. Das Ministerium teilte mit, dass zunächst unter Beteiligung der Länder und Verbände Vorschläge zur Eindämmung der
Führerscheinkosten erarbeitet werden sollen. Diese Neuausrichtung fand ihren ersten sichtbaren Ausdruck im Stakeholder-Dialog „Bezahlbarer Führerschein“, der am 21. Juli 2025 in Berlin stattfand.
Die inhaltliche Schwerpunktsetzung verschob sich damit deutlich: Während zuvor die Modernisierung der Fahrausbildung auf Grundlage des OFSA-Projekts im Mittelpunkt stand, dominieren seit dem Regierungswechsel vor allem kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Kostensenkung die Agenda. Diese Entwicklung mündete schließlich in der Pressekonferenz vom 16. Oktober 2025, in der Schnieder die Eckpunkte des Reformpakets „Bezahlbarer Führerschein“ präsentierte. Seit diesem Zeitpunkt wird in der Branche intensiv und mitunter kontrovers über die Zukunft der Fahrschul- und Fahrlehrerausbildung diskutiert.
Wir behalten für Euch den Überblick
Vor diesem Hintergrund möchten wir, die Institute der DVPI, Euch einen klaren Überblick über den bisherigen Verlauf der Reformdiskussion geben und die aktuellen Zielrichtungen erläutern. Wir beleuchten sowohl die Chancen als auch die bestehenden Kritikpunkte des Reformprozesses und stellen mögliche Auswirkungen auf Fahrschülerinnen und Fahrschüler, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sowie auf Fahrschulbetriebe dar. Unsere Einschätzungen stützen sich auf vorliegende Studien, wissenschaftliche Gutachten und Expertenbewertungen aus Forschung und Praxis. Auf den verlinkten Unterseiten findet Ihr ausführliche Erläuterungen zu den zentralen Reformelementen, zu den aktuellen politischen Entwicklungen sowie zur Debatte um die Führerscheinkosten, die den Reformprozess maßgeblich beeinflusst hat. Unser Ziel ist es, Euch eine fundierte Orientierung zu bieten. So könnt Ihr die anstehenden Veränderungen frühzeitig einordnen und als Chance nutzen, die Fahrausbildung der Zukunft aktiv, modern und qualitätsorientiert mitzugestalten.
OFSA steht für „Optimierte Fahrschulausbildung“ und bezeichnet ein Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Das Projekt sollte die Grundlagen für eine Modernisierung der Fahrschülerausbildung erarbeiten. Das 2012 gestartete Projekt umfasst zwei große Studien: OFSA I (veröffentlicht 2016) als Analyse des Status quo und OFSA II (veröffentlicht 2022) als darauf aufbauendes Konzept für eine zeitgemäße, kompetenzbasierte und stärker digital unterstützte Fahrausbildung. Weil OFSA II den inhaltlichen Kern der bis Mitte 2025 geplanten Reform bildete, wurde der Begriff lange Zeit nahezu synonym für die Reform selbst verwendet.
Das zentrale Ziel von OFSA II bestand darin, die Fahrausbildung auf eine moderne, kompetenzorientierte Grundlage zu stellen und damit die Voraussetzungen für verlässlichere Prüfungsergebnisse zu verbessern. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Lernprozesse so strukturiert werden können, dass Fahrschüler systematisch zu den Fähigkeiten und Verhaltensweisen geführt werden, die für eine
sichere Verkehrsteilnahme notwendig sind. Vorgesehen war ein Ausbildungsmodell, das klar definierte Kompetenzen in mehreren aufeinander abgestimmten Lernformen vermittelt und den Lernfortschritt kontinuierlich überprüfbar macht.
Eine besondere Rolle spielte dabei das Blended-Learning-Konzept, das Präsenzunterricht, angeleitetes Selbststudium und digitale Lernphasen miteinander verknüpft. OFSA II sah hierfür ausdrücklich auch Elemente des „Flipped Classroom“ vor: Lerninhalte sollten in Teilen vorab digital erarbeitet werden, sodass die Präsenzzeit intensiver für vertiefende und anwendungsorientierte Lernprozesse genutzt werden kann. Gleichzeitig war das Konzept nie darauf ausgerichtet, den theoretischen Unterricht abzuschaffen oder durch reines App-Lernen zu ersetzen. Vielmehr sollten bestimmte Basiselemente der Wissensvermittlung ins Selbststudium verlagert werden, während klar definierte Mindestinhalte verbindlich im Unterricht durch den Fahrlehrer behandelt werden mussten. So sollte gewährleistet werden, dass alle Fahrschüler die zentralen Lernbereiche tatsächlich vollständig bearbeiten.
Ergänzend zu dem veröffentlichten Hauptgutachten wurden im weiteren Verlauf zusätzliche Studien erarbeitet, die sich vertieft mit den Einsatzmöglichkeiten von
Simulatoren und E-Learning befassten. Diese Arbeiten sollten klären, wie digitale Komponenten in ein solches Blended-Learning-System integriert werden können und welche Potenziale insbesondere Simulatoren für eine strukturierte, sichere und standardisierte Vorbereitung auf die Fahrpraxis bieten.
Bereits im März 2023 hat sich die Verkehrsministerkonferenz (VMK) der Länder für eine Novellierung der Fahrschülerausbildung ausgesprochen. Dabei wurde ein Eckpunktepapier verabschiedet, das auf den Vorschlägen des Berichts „OFSA II“ sowie ergänzender Grundlagenpapiere basiert. Aus diesem Eckpunktepapier ließ sich bereits erkennen, dass die Fahrausbildung vor allem digitaler werden sollte und der in OFSA II vorgeschlagene Kompetenzrahmen eingeführt werden soll.
Konkrete Pläne hat das
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) allerdings erst für den 14. Oktober 2024 im Rahmen einer Informationsveranstaltung angekündigt. So teilte das Ministerium mit, dass die Ausbildung im Zuge der anstehenden Reform ab 2026 flexibler und moderner gestaltet werden soll. Neben der Einführung des im OFSA-II-Gutachten vorgestellten kompetenzorientierten Ausbildungskonzepts wurden auch die Einführung des synchronen E-Learnings (Online-Unterrichts) sowie die rechtliche Anerkennung von Fahrsimulatoren angekündigt. Insbe-sondere durch die verstärkte Nutzung von Simulatoren in der praktischen Ausbildung erhofft man sich eine Reduzierung der Führerscheinkosten.
Allerdings hat das Ministerium im Oktober 2024 keinen Referentenentwurf vorgelegt. Dieser wurde lediglich für das erste Quartal 2025 angekündigt. Aufgrund des Ampel-Aus im November 2024 und der vorgezogenen Neuwahlen hat sich der Zeitplan allerdings nach hinten verschoben.
Im Mai 2025, kurz nach der Vereidigung des neuen Verkehrsministers Schnieders, wurde die Veröffentlichung des Referentenentwurfs für den 20. Juni 2025 angekündigt. Zusätzlich veröffentlichte das Ministerium einen aktualisierten Zeitplan für die Reform. Dieser sah ein Inkrafttreten der Reform am 1. August 2026 vor. Nach einer sechsmonatigen Übergangsphase sollte ab März 2027 ausschließlich die neue Fahrausbildung Anwendung finden.
Auch dieser Zeitplan wurde allerdings nicht eingehalten. Statt den Referentenentwurf am 20. Juni zu veröffentlichen, teilte das BMV mit, dass zunächst geprüft werden solle, wie die Führerscheinkosten eingedämmt werden könnten.
Ende 2025 zeichnete sich ab, dass die ursprünglichen OFSA-II-Empfehlungen im aktuellen Reformprozess kaum noch unmittelbar berücksichtigt werden. Die wissenschaftlichen Grundlagen, die im Projekt über viele Jahre hinweg erarbeitet wurden, treten in der politischen Diskussion zunehmend in den Hintergrund. Stattdessen dominieren nun kurzfristige Kostenargumente und öffentlichkeitswirksame Vorschläge den Reformverlauf. Ob und in welcher Form die fachlich-wissenschaftlichen Erkenntnisse von OFSA künftig noch in die neue Ausbildungsverordnung einfließen werden, war Ende 2025 völlig offen.
Die ab Ende 2023 einsetzende öffentliche Diskussion über die
Führerscheinkosten hat den Reformprozess spürbar verschoben. Besonders in den sozialen Medien entwickelte sich eine stark emotionale Debatte, in der Fahrschulen in den Kommentarspalten häufig pauschal kritisiert und mit teils schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert wurden. Diese Zuspitzung trug wesentlich dazu bei, dass im März 2024 der CDU/CSU-Antrag „Für einen bezahlbaren Führerschein –
Mobilität darf nicht zum Luxus werden“ eingebracht und anschließend im Bundestag debattiert wurde. Die öffentliche Aufmerksamkeit schaukelte sich dadurch weiter hoch und erzeugte erheblichen politischen Erwartungsdruck.
Kennzeichnend war dabei, dass viele der kursierenden Argumente nicht auf belastbaren Daten beruhten. Häufig wurden Extremwerte – etwa vermeintliche Regelpreise von „bis zu 4.500 Euro“ – als allgemeiner Standard dargestellt, ohne die realen Kostenstrukturen der Fahrschulen oder die maßgeblichen betriebswirtschaftlichen Treiber wie
Fahrlehrermangel, gestiegene Löhne oder höhere Prüfungsanforderungen zu berücksichtigen. Die verzerrte Wahrnehmung prägte den politischen Diskurs. Dies führte dazu, dass Kostenthemen zeitweise stärker gewichtet wurden als die fachlich-wissenschaftlichen Grundlagen des OFSA-II-Konzepts, das primär auf Qualitätssteigerung, Kompetenzorientierung und moderne Lernarchitekturen ausgerichtet war.
In der Folge verschob sich die politische Erwartungshaltung zunehmend von einer pädagogisch fundierten Modernisierung der Fahrausbildung hin zu der Vorstellung, die Reform müsse vor allem kurzfristige finanzielle Entlastungen schaffen. Während OFSA II für eine fachliche Optimierung der Ausbildung stand, entstand in der politischen Kommunikation zeitweise der Eindruck, es gehe um eine „optimierte und sparorientierte“ Fahrschulausbildung. In diesem Sinne kann man formulieren, dass sich die öffentliche Debatte – zumindest phasenweise – von einem OFSA-Projekt zu einem „OFSpar“-Projekt zu entwickeln schien.
Am 16. Oktober 2025 stellte Verkehrsminister Patrick Schnieder erstmals seine Eckpunkte „Bezahlbarer Führerschein“ vor. Das Papier versteht sich nicht als fertiger Gesetzentwurf, sondern als politischer Orientierungsrahmen, der die Richtung vorgeben soll, in der das Ministerium mögliche Entlastungen für Fahrschülerinnen und Fahrschüler prüfen möchte. Inhaltlich greift es zahlreiche Positionen und Vorschläge auf, die im Rahmen des Stakeholder-Treffens am 21. Juli 2025 und weiteren, nicht öffentlich dokumentierten Gesprächen an das Ministerium herangetragen worden waren. Die Eckpunkte spiegeln daher erkennbar eine Phase wider, in der unterschiedliche Verbände und Organisationen ihre eigenen Ansätze zur Kostensenkung oder Kostenstabilisierung in den Prozess eingebracht haben.
Schnieder skizziert in den Eckpunkten mehrere Maßnahmen, die nach seiner Auffassung das Potenzial besitzen, die Ausbildung effizienter und damit kostengünstiger zu gestalten. Dazu gehören Überlegungen, die theoretische Ausbildung deutlich stärker zu digitalisieren, indem die bisherige Präsenzpflicht entfällt und das gesamte theoretische Wissen auch vollständig über digitale Lernsysteme erarbeitet werden kann. Begleitend soll der Fragenkatalog der Theorieprüfung spürbar verkleinert werden, um die Vorbereitung zu vereinfachen und den Umfang der theoretischen Prüfung zu reduzieren.
In der praktischen Ausbildung werden verschiedene strukturelle Änderungen vorgeschlagen, darunter ein deutlich ausgeweiteter Einsatz von Simulatoren, die vollständige Vermittlung der Schaltkompetenz im Simulator sowie die Reduktion bestimmter Praxisbestandteile. Darüber hinaus enthalten die Eckpunkte die Idee, die reine Fahrzeit während der praktischen Prüfung auf 25 Minuten festzulegen. Die Gesamtdauer der Prüfung würde so wieder an das frühere Niveau vor 2021 angenähert. Für die Klasse B bedeutet dies wieder eine Gesamtprüfungsdauer von knapp 45 Minuten statt der aktuellen 55 Minuten. Ergänzend deutet das Papier Vereinfachungen im Bereich der Lkw- und Busführerscheine an, insbesondere um dort die Ausbildung organisatorisch und finanziell zu entlasten.
Außerdem kündigte Schnieder an, bestehende Dokumentationspflichten und Vorgaben für die Fahrschulen kritisch zu prüfen, um unnötige Bürokratie abzubauen. Parallel wird eine stärkere Preistransparenz angestrebt, bei der künftig auch Kostenstrukturen und Durchfallquoten der Fahrschulen on-line einsehbar sein sollen. Schließlich enthält das Papier den Hinweis, dass in einem späteren Stadium möglicherweise auch die Einführung einer Experimentierklausel zur Erprobung einer Laienausbildung geprüft werden könnte.
Die Eckpunkte vom 16. Oktober 2025 wurden in der Branche überwiegend kritisch aufgenommen. Zwar betonte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder ausdrücklich, dass es sich nicht um ein Sparprogramm, sondern um ein Modernisierungsprojekt handeln solle und die Verkehrssicherheit weiterhin oberste Priorität habe. Dennoch lösten gerade jene Maßnahmen, die angeblich zu niedrigeren Ausbildungskosten führen sollen, erhebliche Zweifel aus. Viele Stimmen aus der Fachpraxis sehen in den vorgeschlagenen Änderungen keine realistische Grundlage dafür, Kosten zu senken, ohne gleichzeitig das Ausbildungsniveau zu gefährden.
Besonders der nahezu vollständige Wegfall des verpflichtenden Präsenzunterrichts im theoretischen Bereich wird als schwerwiegender Bruch mit pädagogischen Grundprinzipien wahrgenommen. Die Vorstellung, dass der Fahrschulraum und der angeleitete Unterricht durch reine Selbstlernphasen ersetzt werden könnten, hat in großen Teilen der Branche Befremden und Sorge ausgelöst. Hier wird ein Verlust an Qualität, Steuerbarkeit und pädagogischer Verantwortung befürchtet.
Zudem wird kritisiert, dass viele der vorgeschlagenen Maßnahmen vor allem jenen Fahrschulunternehmen zugutekämen, die bereits stark digitalisiert sind oder über entsprechende Plattformstrukturen verfügen. Für die große Mehrheit der mittelständischen und kleinen Fahrschulen hingegen besteht die Gefahr eines erheblichen Mehraufwands und wirtschaftlicher Nachteile. In der Branche wächst daher die Sorge, dass die Eckpunkte langfristig zu einer strukturellen Verschiebung führen könnten. Wenige große, digital geprägte Anbieter profitieren, während viele klassische Fahrschulen zunehmend unter Druck geraten. Insgesamt wird befürchtet, dass die Eckpunkte weder den selbst gesetzten Anspruch einer Modernisierung im Sinne der Verkehrssicherheit erfüllen noch zu einer echten Kostenentlastung führen. Vielmehr sehen viele Fachleute die Gefahr, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen neue Belastungen und eine spürbare Verschärfung der Marktbedingungen mit sich bringen. Diese Entwicklung würde nicht nur die wirtschaftliche Situation zahlreicher Fahrschulen verschlechtern, sondern langfristig auch für Verbraucher eher steigende Gesamtkosten bedeuten. Grund dafür ist insbesondere die Erwartung, dass Qualitätsverluste, höhere Durchfallquoten und eine zunehmende Marktverengung letztlich zu einem Anstieg der tatsächlichen Ausbildungskosten führen würden – entgegen der politischen Zielsetzung eines „bezahlbaren Führerscheins“.
Mit einem Referentenentwurf ist frühestens Mitte/Ende 2026 zu rechnen. Da bislang lediglich Eckpunkte vorliegen, kann das Bundesministerium erst nach der Verkehrsministerkonferenz im März 2026 und den dort erwarteten Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft mit der eigentlichen Ausarbeitung beginnen. Auch danach wird der Entwurf mehrere Monate benötigen, bevor er veröffentlicht werden kann. Es folgt das reguläre Beteiligungsverfahren, in dem Länder und Verbände ihre Stellungnahmen abgeben. Erst nach dieser Anhörung beginnt die in-haltliche Feinabstimmung, sodass ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens frühestens 2027 realistisch erscheint. Anschließend sind übliche Übergangsfristen zu erwarten, bevor einzelne Regelungen in Kraft treten. Kurz vor Weihnachten 2025 dämpfte Verkehrsminister Schnieder selbst die Hoffnung auf eine schnelle Umsetzung. Nachdem in den sozialen Medien Gerüchte aufkamen, der Führerschein würde zum 1. Januar 2026 günstiger werden, waren die Anmeldezahlen in den Fahrschulen entsprechend stark rückläufig. Daraufhin stellte er Schnieder in einem Interview klar, dass vor 2027 nicht mit einer Reform zu rechnen sei. Ebenso verwies er darauf, dass die vorgestellten Pläne nicht automatisch zu einer Kostensenkung führen würden. Schnieder empfahl daher, nicht bis zur Reform mit dem Beginn der Führerscheinausbildung zu warten.
Bis zur Veröffentlichung des Referentenentwurfs herrscht sowohl bei Fahrschulen als auch bei Verbrauchern erhebliche Unsicherheit. Für die Betriebe bleibt offen, welche organisatorischen und finanziellen Anforderungen tatsächlich kommen werden. Für Verbraucher wiederum ist nicht absehbar, ob die Reform überhaupt zu niedrigeren Führerscheinkosten führen kann. Solange der Referentenentwurf nicht vorliegt, gibt es keine belastbare Grundlage dafür, dass der Führerschein in absehbarer Zeit günstiger wird. Entsprechende Erwartungen beruhen bislang nicht auf gesicherten Fakten.
Ein Referentenentwurf ist der Ausgangspunkt für die Erarbeitung neuer Gesetze oder Verordnungen in Deutschland. Er ist ein erster, im Detail ausgearbeiteter Vorschlag für ein neues Gesetz oder eine neue Verordnung, der vom fachlich zuständigen Bundesministerium erstellt wird. Da es sich bei der Fahrschüler-Ausbildungsordnung um eine Verordnung und nicht um ein Gesetz handelt, ist die Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich. Verordnungen werden auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung, hier des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), erlassen und bedürfen in der Regel nur der Zustimmung des Bundesrates. Das Verfahren läuft wie folgt ab: Das zuständige Bundesministerium - in diesem Fall das Bundesministerium für Verkehr (BMV) - erstellt den Referentenentwurf für die neue Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Dieser wird innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und anschließend vom Bundeskabinett beschlossen. Danach wird der Entwurf dem Bundesrat vorgelegt, der über seine Zustimmung entscheidet. Da die Fahrschüler-Ausbildungsordnung auch Regelungen betrifft, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, ist die Verordnung zustimmungspflichtig. Der Bundesrat kann daher Änderungen vorschlagen oder die Verordnung ablehnen, was eine erneute Überarbeitung durch das Ministerium zur Folge hätte. Auch Lobbyverbände und Interessenvertreter, insbesondere Fahrlehrerverbände und Fahrschulorganisationen, haben die Möglichkeit, in diesem Prozess Einfluss zu nehmen. Sie können im Rahmen der Verbändeanhörung Stellungnahmen abgeben oder über Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern Änderungen in der endgültigen Verordnung anregen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Reform in genau der derzeit diskutierten Form umgesetzt wird, ist eher gering. Der aktuelle Stand basiert ausschließlich auf politischen Eckpunkten, die bewusst offen formuliert wurden und noch keine belastbare rechtliche Struktur enthalten. Sie stellen ein Diskussionsangebot dar, kein fertiges Reformpaket. Die eigentliche Ausgestaltung wird erst im Jahr 2026 beginnen, wenn die Bund-Länder-Ad-hoc-Arbeitsgemeinschaft ihre Vorschläge vorlegt und das BMDV anschließend einen Referentenentwurf erarbeitet. Erst in diesem Stadium wird sichtbar, welche Elemente tatsächlich konsensfähig sind. Erfahrungsgemäß verändern sich fahrausbildungsbezogene Reformvorhaben im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses erheblich – insbesondere dann, wenn mehrere starke Interessenlagen aufeinandertreffen. Dies gilt sowohl für die berufspolitischen Positionen der Verbände als auch für die heterogenen Erwartungen der Länder, die bei Fahrschulen, Prüfstellen und Behörden jeweils andere Schwerpunkte setzen. Schon die OFSA-II-Empfehlungen haben gezeigt, dass die politisch letztlich umsetzbaren Vor-schläge nur teilweise mit den fachlichen Empfehlungen identisch waren. Auch jetzt ist davon auszugehen, dass einige Eckpunkte abgeschwächt, andere erweitert und manche möglicherweise vollständig gestrichen werden.
Hinzu kommt, dass die Diskussion seit 2023 zunehmend durch die öffentliche Debatte über Führerscheinkosten überlagert wird. Dadurch entsteht politischer Druck, die Reform als Kostenentlastungsinstrument zu präsentieren, obwohl sie fachlich nicht darauf ausgelegt ist. Dieser Druck erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass im Laufe des Verfahrens neue Elemente aufgenommen werden, die ursprünglich nicht Bestandteil des OFSA-II-Konzepts waren. Gleichzeitig können zentrale Qualitätskomponenten – etwa die Lernstandsdiagnostik, verbindliche Kompetenzraster oder Blended-Learning-Strukturen – verwässert werden, wenn politische Mehrheiten sich nicht eindeutig dahinter stellen. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist der politische Zyklus. Da ein Abschluss des Verfahrens frühestens 2027 zu erwarten ist, besteht ein reales Risiko, dass ein Regierungswechsel den Prozess erneut verlangsamt oder vollständig neu strukturiert. Dies ist beim OFSA-Projekt bereits geschehen: Obwohl ein fertiger Referentenentwurf existierte, wurde das Verfahren nach dem Regierungswechsel 2025 faktisch neu aufgesetzt. Vor diesem Hintergrund ist es wahrscheinlicher, dass die Reform am Ende in einer modifizierten Form kommt: Teile der Eckpunkte werden übernommen, andere angepasst, einige möglicherweise fallengelassen. Der Gesamtrahmen – eine Modernisierung der Ausbildungsstruktur mit digital unterstützten Lernphasen – dürfte grundsätzlich Bestand haben. Ausmaß, Verbindlichkeit und Detailtiefe werden sich im Laufe des Verfahrens voraussichtlich deutlich verändern.
Für die Umsetzung der meisten vorgestellten Eckpunkte muss vor allem die Fahrschüler-Ausbildungsordnung reformiert werden. Hierfür ist zunächst das Bundesministerium für Verkehr (BMV) federführend, das den Referentenentwurf erstellt. Anschließend entscheidet der Bundesrat über die Zustimmung zur Verordnung. Die Entscheidung über die Umsetzung der Re-form liegt allein bei den Bundesländern.
Aus den Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz vom April und Oktober 2025 lässt sich die politische Haltung der Länder zur bevorstehenden Reform ableiten. Die Verkehrsminister der Bundesländer sehen die „stetig steigenden Kosten für den Erwerb eines Führerscheins“ als „Hemmnis für die individuelle Mobilität“. Die Länder betonen allerdings auch ausdrücklich die Wichtigkeit einer qualitativ hochwertigen Fahrschulausbildung. Es ist daher zu erwarten, dass die Länder zwar noch einzelne Änderungswünsche haben werden, der Reform aber grundsätzlich zustimmen werden. Anders sieht es bei den möglichen Änderungen zu den Fahrschulräumen und zur Preistransparenz aus. Mit dem Vorschlag von Verkehrsminister Schnieder, den Fahrschulen künftig keine Vorgaben mehr zu den Schulungsräumen zu machen, gehen die angekündigten Änderungen weit über die ursprünglich geplante OFSA-Reform hinaus. Dies trifft auch auf die Verpflichtung zur Preistransparenz zu. Beide Themen sind im Fahrlehrergesetz genau geregelt. Für eine Änderung dieses Gesetzes ist die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erforderlich.
Die geplante Novellierung der Fahrausbildung bringt tiefgreifende pädagogische und betriebswirtschaftliche Veränderungen mit sich und stellt zudem eine erhebliche rechtliche Herausforderung dar. Zahlreiche Fragen werden bis zum Inkrafttreten der Reform unbeantwortet bleiben. Auch danach werden zunächst viele Fragen ungeklärt bleiben. So werden die neuen Vorschriften erst einmal ausgelegt werden müssen. Solange hierfür kein juristischer Kommentar existiert, wird es einen großen Interpretationsspielraum für Fahrlehrer und Behörden geben.
Für Fahrschulinhaber sind insbesondere die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen von Bedeutung. Daher werden die DVPI ihre gesamte Expertise einsetzen, um Fahrschulinhaber auf die kommenden Herausforderungen vorzubereiten.
Ob die vorgestellten Reformvorschläge am Ende wirklich zu niedrigeren Führerscheinkosten führen werden, lässt sich derzeit nicht verlässlich beantworten. Viele der Maßnahmen befinden sich noch im Stadium politischer Eckpunkte, und ihre tatsächliche Wirkung wird erst abschätzbar sein, wenn der konkrete Referentenentwurf vorliegt. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre wesentlich auf strukturelle Entwicklungen zurückgehen. Hierzu zählen insbesondere der ausgeprägte Fahrlehrermangel mit entsprechend steigenden Personalkosten, höhere betriebliche Aufwendungen, veränderte Prüfungsanforderungen sowie allgemeine wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Diese Faktoren zeigen, dass die Kostenentwicklung deutlich komplexer ist, als es die öffentliche Debatte nahelegt.
Darüber hinaus handelt es sich bei der Ausbildung zum „Führerschein“ nicht um ein standardisiertes Produkt, sondern um eine individuelle Bildungs- und Dienstleistung. Deren Umfang richtet sich stets nach den persönlichen Lernvoraussetzungen, dem Tempo und dem Unterstützungsbedarf einer einzelnen Person. Veränderungen in der Struktur der Ausbildung – etwa durch digitale Elemente oder veränderte Prüfungsprozesse – können zwar Einfluss auf bestimmte Teilbereiche haben, führen jedoch nicht automatisch zu einer pauschalen Senkung der Gesamtkosten. Gleichzeitig bleibt zu berücksichtigen, dass die Anforderungen im Straßenverkehr und die sicherheitsrelevanten Inhalte der Ausbildung voraussichtlich nicht geringer werden. Damit ist offen, inwieweit sich die Ausbildung insgesamt vereinfachen lässt oder ob bestimmte Kompetenzbereiche weiterhin einen hohen Betreuungs- und Übungsaufwand erfordern werden. Vor diesem Hintergrund wird sich erst in den kommenden Jahren zuverlässig beurteilen lassen, ob die Reformen tatsächlich dazu beitragen, die Ausbildungskosten langfristig zu stabilisieren oder zu senken – und in welchem Verhältnis dies zur Qualität und Sicherheit der Fahranfängervorbereitung steht. Eine belastbare Bewertung wird erst dann möglich sein, wenn ausreichend Daten zu Prüfungsergebnissen, Durchfallquoten und tatsächlichen Ausbildungskosten vorliegen.
In vielen unserer Fort- und Weiterbildungen sind die Reformpläne seit 2024 bereits fester Bestandteil. Dabei legen wir, die Institute der DVPI, besonderen Wert darauf, den Reformprozess transparent darzulegen. Sobald die Reform den Status von Ideen und Eckpunkten hin zu einer Konkretisierung erreicht hat und genaue Informationen über den Umfang der Änderungen vorliegen, werden wir auch spezielle Fortbildungen hierzu anbieten.
Wir werden Euch sowohl auf dieser Seite als auch über unsere sozialen Medien und unseren Newsletter rechtzeitig über alle Neuigkeiten zur Reform informieren. Dementsprechend wird diese Seite ständig aktualisiert.
Für journalistische Rückfragen, Hintergrundgespräche oder Interviewwünsche stehen wir Euch gern persönlich zur Verfügung. Bitte richtet Eure Presseanfragen an:
Markus Dill | DVPI Frankfurt
E-Mail:
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