BMV-Eckpunktepapier „Bezahlbarer Führerschein“

Die am 16. Oktober 2025 veröffentlichten Eckpunkte „Bezahlbarer Führerschein“ markieren eine Neuorientierung im Reformprozess der Fahrschülerausbildung. Nachdem der ursprünglich erwartete, auf dem OFSA-II-Gutachten basierende Referentenentwurf im Juni 2025 zurückgestellt worden war, teilte das Bundesverkehrsministerium mit, dass der Reformprozess zunächst pausiert und die Frage möglicher Kostensenkungen vorrangig geprüft werden müsse. Damit machte das Ministerium deutlich, dass die Reform der Fahrschulausbildung erst dann weitergeführt wird, wenn der Aspekt der Bezahlbarkeit vollständig berücksichtigt wurde. Im Juli 2025 fand hierzu der Stakeholder-Dialog „Bezahlbarer Führerschein“ im Verkehrsministerium statt, zu dem eine gezielte Auswahl unterschiedlicher Akteursgruppen eingeladen wurde: der Fahrlehrerverband, wirtschaftlich orientierte Verbände und Unternehmen aus der Fahrschulbranche, Automobilclubs, Verbände aus Transport und Logistik sowie Verbraucherinstitutionen. Die dort geäußerten, teils deutlich voneinander abweichenden Positionen bildeten eine wesentliche Grundlage für die nun vorgestellten Eckpunkte.

Mit den am 16. Oktober vorgestellten Eckpunkten legte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) einen neuen Reformrahmen vor, der sich in wesentlichen Bereichen von den Vorschlägen unterscheidet, die bereits am 14. Oktober 2024 öffentlich skizziert worden waren. Die neuen Eckpunkte spiegeln sowohl die veränderte politische Prioritätensetzung als auch die Rückmeldungen aus dem Stakeholder-Dialog wider.

Schnieder fasste diese Neuausrichtung wie folgt zusammen: „Mit unseren Reformvorschlägen machen wir den Weg zum Führerschein einfacher und bezahlbarer – und halten dabei die Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau.“ Gleichzeitig betonte er den Modernisierungsanspruch der Reform: „Unser Ziel ist klar: Eine moderne, sichere und bezahlbare Fahrausbildung für alle.“

Diese Zielsetzungen bilden den Rahmen für die in den Eckpunkten beschriebenen Maßnahmen, die das Bundesverkehrsministerium im Folgenden im Einzelnen darlegt.

Eckpunkten des Reformpakets „Bezahlbarer Führerschein“

1. Theoretische Fahrausbildung
In der theoretischen Fahrausbildung wird das notwendige Wissen vermittelt, um am Straßenverkehr sicher teilnehmen zu können. Die Anforderungen an die Verkehrsteilnehmenden sind hoch; deshalb muss auch das zu vermittelnde Wissen gleich bleiben. Hinsichtlich der Lernmethoden soll aber deutlich mehr Flexibilität geschaffen werden. Jede Fahrschule soll über die Lernmethoden frei entscheiden können.

Digitalisierung: Die Pflicht zum Präsenzunterricht soll abgeschafft werden. Es soll möglich sein, sich das Wissen vollständig über einen digitalen Weg (z. B. per App) anzueignen.
Bürokratierückbau: Es soll keine Vorgaben zu Schulungsräumen geben oder wie und in welcher Reihenfolge das Wissen zu vermitteln ist. Fahrschulen müssen auch keine Schulungsräume mehr bereithalten. Damit entfallen Kontrollpflichten der Länder, weil sie z. B. die Einhaltung der Vorgaben für Schulungsräume nicht mehr kontrollieren müssen.
Prüfungsfragen: Der Fragenkatalog für die theoretische Fahrprüfung ist im Laufe der Jahre immer länger geworden und enthält derzeit 1.169 Fragen. Er soll um ein Drittel reduziert werden. Das Thema Verkehrssicherheit muss beim Fragenkatalog im Mittelpunkt stehen.

2. Praktische Fahrausbildung
Die praktische Fahrausbildung soll ebenfalls modernisiert werden.

Simulatoren: Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, verstärkt Simulatoren zu nutzen. Zum Beispiel soll die Kompetenz zur Führung eines Schaltwagens vollständig in einem Simulator erworben werden können. Damit entfällt für die Fahrschulen die Notwendigkeit, spezielle Schaltwagen für Fahrschulen vorzuhalten. Die Prüfung kann dann in einem Automatik-Fahrzeug absolviert werden.
Weniger verpflichtende Sonderfahrten: Die verpflichtenden besonderen Ausbildungsfahrten (Nachtfahrten, Autobahnfahrten, Überlandfahrten) sollen reduziert werden. Es soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, diese Fahrten teilweise in einem Simulator zu absolvieren.
Fahrprüfung: Die Fahrzeit in der praktischen Prüfung soll auf die europarechtlichen Mindestvorgaben (25 Minuten) zurückgeführt werden.
Bürokratierückbau: Die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für die Fahrschulen sollen deutlich reduziert und die Fahrschulüberwachung effizienter organisiert werden. Die Fortbildungsangebote für Fahrlehrer sollen ebenfalls digitalisiert und einfacher gestaltet werden.
Experimentierklausel: Fahrerfahrung ist ein wesentlicher Faktor für den Erwerb der praktische Fahrkompetenz. Deshalb soll diskutiert werden, inwieweit ggf. nahestehende Personen in die Fahrausbildung einbezogen werden können (Laienausbildung).

3. Preistransparenz
Die Kosten für die Fahrausbildung setzen sich aus vielen unterschiedlichen Kostenbestandteilen zusammen (u.a. Grundgebühr, Kosten für Lernmaterial, Prüfungsvorstellung, Kosten für Fahrstunden und Sonderfahrten). Ein Vergleich ist äußerst schwierig. Zudem ist die Erfolgsquote der Fahrschulen meist nicht zu ersehen. Das soll geändert werden. Es soll künftig möglich sein, online die Kosten und Durchfallquoten aller Fahrschulen einzusehen und damit einen realistischen Kosten- und Qualitätsvergleich durchzuführen.

4. Weitere Maßnahmen
Außerdem werden wir prüfen, ob und in welchem Umfang sich kostenreduzierende und entbürokratisierende Vorschläge auch auf den Erwerb anderer Führerscheinklassen (wie bspw. LKW) übertragen lassen.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr (2025)

Hinweis zum Punkt „Fahrprüfung“

Bei der Vorstellung der Eckpunkte sprach Verkehrsminister Schnieder davon, die praktische Prüfung wieder auf „25 Minuten“ zurückführen zu wollen. Diese Formulierung hat für Verwirrung gesorgt, weil sie ohne weitere Erläuterung so verstanden werden konnte, als solle die gesamte Prüfung nur noch 25 Minuten dauern. Gemeint war jedoch ausschließlich die reine Fahrzeit, die von derzeit 30 Minuten auf das frühere Niveau von 25 Minuten abgesenkt werden soll. Die übrigen Bestandteile der Prüfung (Identitätsprüfung, Abfahrtskontrolle, Grundfahraufgaben, Fahrunterbrechungen aufgrund der Verkehrssituation sowie Vor- und Nachbesprechung) bleiben unverändert; dadurch ergibt sich erneut eine Gesamtprüfungszeit von etwa 45 Minuten, wie sie vor der Reform der Fahrerlaubnisprüfung 2021 üblich war.

Was die Eckpunkte für Fahrschüler bedeuten

In den Tagen nach der Veröffentlichung der Eckpunkte am 16. Oktober 2025 kursierte in verschiedenen Medien und insbesondere in sozialen Netzwerken die Behauptung, der Führerschein werde „ab 1. Januar 2026 günstiger“. Diese Aussage entstand vor allem dadurch, dass einzelne Formulierungen aus Presseberichten und Social-Media-Posts verkürzt oder missverständlich wiedergegeben wurden. Zudem wurden die politischen Zielsetzungen der Bundesregierung – den Führerscheinerwerb perspektivisch bezahlbarer zu machen – teilweise so interpretiert, als handele es sich bereits um eine beschlossene und unmittelbar bevorstehende Änderung.

Diese Erwartungshaltung wird jedoch durch die jüngsten öffentlichen Aussagen des Bundesverkehrsministers deutlich relativiert. Patrick Schnieder hat kurz vor Weihnachten 2025 in einem Interview mit der Funke-Mediengruppe ausdrücklich davor gewarnt, den Führerscheinerwerb in der Hoffnung auf kurzfristig sinkende Preise aufzuschieben. Selbst bei einem reibungslosen Gesetzgebungsverfahren werde die Reform frühestens Anfang 2027 in Kraft treten, und auch dann sei nicht mit einer unmittelbaren Kostensenkung zu rechnen. Der Minister macht deutlich, dass die Reform den Fahrschulen lediglich zusätzliche Spielräume eröffnen solle und sich mögliche Preiseffekte – wenn überhaupt – erst langfristig und marktgetrieben einstellen würden. Ein automatischer oder zeitnaher Preisrückgang sei ausdrücklich nicht zu erwarten.

Was muss man aktuell beachten, wenn man den Führerschein machen möchte?

Die Eckpunkte sind keine verbindlichen Vorschriften, sondern lediglich Vorschläge des Bundesverkehrsministeriums. Mit diesen soll geprüft werden, wie eine spätere Reform der Fahrschülerausbildung aussehen könnte. Eine Reform der Fahrausbildung ist zudem nur gemeinsam mit den Bundesländern möglich. Von Bedeutung ist daher auch die Verkehrsministerkonferenz, die Ende Oktober 2025 stattfand. Die Länder lobten die Vorschläge des Bundesverkehrsministers zwar, betonten aber auch „die Wichtigkeit einer qualitativ hochwertigen Fahrschulausbildung. In dieser sollen Fahrschülerinnen und Fahrschüler zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmern befähigt werden. Sie ist Voraussetzung für Sicherheit im Straßenverkehr sowie für die Vision Zero.“ In dieser Sitzung verständigten sich Bund und Länder daher darauf, die Bundesländer künftig noch enger in den Reformprozess einzubinden. Als unmittelbare Konsequenz wurde die Einrichtung einer Bund-Länder-Ad-hoc-Arbeitsgemeinschaft vereinbart, die die Eckpunkte gemeinsam prüft und vorbereitet, wie der Reformprozess weitergeführt werden kann. Damit ist klar, dass der nächste Schritt ausschließlich in diesem kooperativen Rahmen erfolgt. Die ersten Ergebnisse werden zur nächsten Verkehrsministerkonferenz im März 2026 erwartet.

Somit leiten Eckpunkte vom 16. Oktober 2025 keine unmittelbare Veränderung der Fahrschulausbildung ein. Sie sind der Beginn eines weiteren Abstimmungsverfahrens zwischen Bund, Ländern und beteiligten Akteursgruppen. Erst wenn ein konkreter Verordnungsentwurf (Referentenentwurf) vorliegt, abgestimmt wurde und anschließend im Bundesrat beschlossen ist, kann sich die Rechtslage tatsächlich ändern. Bis dahin bleibt offen, in welchem Umfang einzelne Vorschläge umgesetzt werden – und ob sie überhaupt Eingang in eine spätere Verordnung finden.

Somit ist eines klar: Durch die Reform wird der Führerschein nicht automatisch günstiger. In welcher Weise sich eine spätere Reform tatsächlich auf die Führerscheinkosten auswirkt, hängt vom weiteren Gesetzgebungsprozess sowie von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab.

Was die Eckpunkte für Fahrschulen bedeuten

Für viele Fahrschulen haben die Eckpunkte vom 16. Oktober 2025 zu einer erheblichen Verunsicherung geführt. In den Wochen nach der Veröffentlichung zeigte sich vielerorts eine spürbare Zurückhaltung bei Anmeldungen: Zahlreiche Fahrschülerinnen und Fahrschüler warten ab, weil sie davon ausgehen, dass die Ausbildung im Laufe des Jahres 2026 günstiger oder schneller werden könnte. Laut dem Branchenverband Moving gingen die Anmeldezahlen in den Fahrschulen im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2024 um bis zu 20 Prozent zurück. Dies führt aktuell zu Unterauslastung und erschwert die Planung des laufenden Betriebs. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass sich die Nachfrage später schlagartig aufstaut, wodurch die Fahrschulen zeitweise überlastet werden. Dies kann zu längeren Wartezeiten und steigenden Kosten führen.

Die Unsicherheit betrifft jedoch nicht nur die Nachfrageentwicklung, sondern auch die strategische und wirtschaftliche Planung der Fahrschulen. Da das Eckpunktepapier keine verbindlichen Regelungen beinhaltet, sondern lediglich politische Vorschläge beschreibt, ist bislang völlig offen, ob und in welchem Umfang die genannten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden. Solange der weitere Gesetzgebungsprozess nicht absehbar ist, agieren Fahrschulen im Grunde in einem planungsrechtlichen Vakuum: Investitionsentscheidungen – etwa zu Personalplanung, Fahrzeugen, Unterrichtsräumen, digitalen Angeboten oder längerfristigen Mietverträgen – lassen sich kaum verlässlich treffen.

Besonders kontrovers wurde der Vorschlag in der Branche aufgenommen, die Präsenzpflicht im Theorieunterricht abzuschaffen. Gerade dieser Punkt weicht deutlich von den wissenschaftlichen Erkenntnissen des OFSA-2-Gutachtens und anderer Facharbeiten ab, die die Bedeutung des Präsents Unterrichts für die Verkehrssicherheit betonen. Die Möglichkeit, sich das Wissen vollständig auf digitalem Weg (z. B. per App) anzueignen, wird daher scharf kritisiert. Für viele Fahrlehrer steht dies im Widerspruch zu den pädagogischen Grundsätzen, die über Jahrzehnte hinweg entwickelt und gelehrt wurden. In diesem Zusammenhang stieß auch der Vorschlag, dass Fahrschulen künftig keine Schulungsräume mehr bereithalten müssen, auf Unverständnis. Branchenexperten befürchten, dass dies strukturelle Veränderungen des Marktes begünstigt. Digitale Plattformanbieter könnten ohne eigene räumliche Infrastruktur auftreten, während Fahrschulen mit langfristigen Miet- oder Immobilienverträgen im Wettbewerb benachteiligt wären. Die Sorge vor einer deutlichen Marktverschiebung hin zu wenigen großen digitalen Anbietern ist daher ein zentrales Thema. Langfristig könnte sich der Fahrschulmarkt vom Polypol zum Oligopol entwickeln. Dies könnte in Zukunft negative Auswirkungen auf die primäre Zielsetzung der Politik, den Preis für den Führerschein zu senken. Entsprechend ist der große Widerstand der Verbände gegen diesen Eckpunkt nicht nur pädagogisch, sondern auch wirtschaftlich gerechtfertigt.

Auch weitere Punkte haben Irritationen ausgelöst. Die erneute Diskussion über Preistransparenz wird von vielen Fahrschulen kritisch gesehen, da bereits heute gesetzliche Klarheits- und Offenlegungspflichten nach § 32 FahrlG bestehen. Der Vorschlag einer Experimentierklausel und einer möglichen Einbindung nahestehender Personen in die Ausbildung – bis hin zu Überlegungen zur Laienausbildung – wurde vielerorts ebenfalls als überraschend und fachlich nicht nachvollziehbar empfunden.

Andere Aspekte des Eckpunktepapiers werden dagegen weniger kritisch gesehen, weil sie bereits seit längerem diskutiert werden und im Grundsatz von vielen Fahrschulen unterstützt werden – etwa der allgemeine Einsatz von Simulatoren in bestimmten Ausbildungsbereichen. Die von der Politik vorgeschlagene Reduzierung der Sonderfahrten sowie die Überlegung, Teile dieser Fahrten künftig im Simulator absolvieren zu können, werden von der überwiegenden Mehrheit der Fahrschulen jedoch sehr kritisch bewertet. Auch dieser Punkt weicht deutlich von den Erkenntnissen des OFSA-2-Gutachtens ab. Dieses betont die Bedeutung der realen Fahrpraxis, insbesondere in anspruchsvollen Verkehrssituationen. Dass die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten im Eckpunktepapier nun zur Disposition gestellt werden, gilt daher vielen als fachlich nicht nachvollziehbar.

Andere Vorschläge, wie die Rückführung der praktischen Prüfung auf die reine Fahrzeit von 25 Minuten oder die Reduzierung des Fragenkatalogs für die theoretische Prüfung, werden hingegen begrüßt.

Kritisch anzumerken ist, dass auch die Eckpunkte noch viele Fragen offenlassen. Es fehlen beispielsweise ernstzunehmende Vorschläge, wie dem Fahrlehrermangel und dem Fehlen ausreichender Prüfkapazitäten entgegengewirkt werden kann. Darüber hinaus stellt sich die Frage: Wenn Fahrschulen zukünftig keinen Raum mehr benötigen, wo sollen dann die Simulatoren stehen? Auch der Bürokratieabbau ist einer der zentralen Punkte des Eckpunktepapiers! Doch das, was den Fahrschulinhabern die meiste Bürokratie beschert, wird weiterhin bestehen bleiben. Die Dokumentationspflicht gegenüber Steuerbehörden, Berufsgenossenschaften und Krankenkassen existiert weiterhin. Ebenso wurde der konstruktive Vorschlag des Branchenverbandes Moving, die Führerscheinkosten von der Einkommensteuer absetzbar zu machen, bisher nicht berücksichtigt.

Aktuell ist für Fahrschulen jedoch Folgendes entscheidend

Aus den Eckpunkten ergeben sich aktuell keine unmittelbaren Veränderungen der betrieblichen Abläufe. Weder müssen digitale Theorieangebote eingeführt werden, noch entstehen neue Vorgaben zu Fahrzeugen, Simulatoren, Räumen oder Dokumentationspflichten. Erst wenn die neu eingesetzte Bund-Länder-Ad-hoc-Arbeitsgemeinschaft konkrete Ergebnisse vorlegt und das Ministerium einen Verordnungsentwurf erstellt hat, lassen sich fundierte Aussagen zu den zukünftigen Auswirkungen treffen.

Bis dahin bleibt die Branche in einer Phase der Unsicherheit – ohne konkrete Vorgaben, aber mit deutlichen Auswirkungen auf Nachfrageentwicklung und unternehmerische Planungssicherheit.

Die Reform bietet auch Chancen!

Die Reform bietet den Inhabern von Fahrschulen aber auch Chancen! Reformen eröffnen oft neue Möglichkeiten, sich am Markt zu positionieren. Es ist daher wichtig, alle Entwicklungen der nächsten Wochen und Monate genau zu beobachten, um die richtigen unternehmerischen Entscheidungen treffen zu können. Auch in Zukunft werden Fahrschulen und gut ausgebildete Fahrlehrer benötigt, um Fahranfänger auszubilden. Aufgrund des Fahrlehrermangels wird der Beruf auch weiterhin lukrative sein. Grundsätzlich werden sich nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Fahrausbildung ändern. Der Verkehrsminister betont dabei immer wieder, dass die Reform den Fahrschulen lediglich mehr Entscheidungsfreiheit in Bezug auf das Ausbildungskonzept gibt. Ob der Führerschein dadurch für den Verbraucher günstiger wird, bleibt abzuwarten.

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