Verkehrschaos: Durchfahrtsverbote bei Stau

28.08.2025 • Durchfahrtsverbote bei Stau bald bundesweit? Ausweichrouten gesperrt?

Auch auf unseren Autobahnen hat der Verkehr in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Das führt dazu, dass wir immer häufiger und länger im Stau stehen – besonders in Ferienzeiten, an Wochenenden und zu den täglichen Stoßzeiten. Besonders betroffen sind Autobahnen, die nur zweispurig ausgebaut sind und keinen Standstreifen haben. Kommt dann noch eine Baustelle hinzu, verschärft sich die Situation zusätzlich. Viele Autofahrer versuchen deshalb, die Staus zu umgehen, indem sie auf Ausweichrouten durch umliegende Ortschaften abfahren. Für die Anwohner bedeutet das eine erhebliche Mehrbelastung durch Verkehr, Lärm und Abgase. Ein ähnliches Problem kennen auch unsere Nachbarn in Österreich. Dort gilt auf einigen Autobahnen bereits ein Abfahrverbot bei Stau.

Landkreis Rosenheim mit ersten Maßnahmen

Nun zieht auch der Landkreis Rosenheim nach: Seit dem 15. August 2025 gelten dort neue Verkehrsbeschränkungen, die den Ausweichverkehr eindämmen sollen. Wie die Kreisbehörde mitteilt, werden an Wochenenden und Feiertagen mehrere Ortsdurchfahrten entlang der A8 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Regelung gilt jeweils von Freitag bis Sonntag sowie an gesetzlichen Feiertagen. Ausnahmen bestehen nur für Anwohnerinnen und Anwohner sowie für Autofahrer, die ein konkretes Ziel innerhalb des Landkreises ansteuern. Die Einhaltung wird von der Polizei durch verstärkte Kontrollen überwacht.

Die Verkehrsteilnehmer werden, so der Landkreis Rosenheim, über LED-Anzeigen und Hinweise bereits auf der Autobahn über die Durchfahrtsverbote im nachgeordneten Straßennetz aufmerksam gemacht. Die zuständige Autobahn GmbH arbeitet derzeit mit Hochdruck an einer entsprechenden Hinweisbeschilderung. Auch die Navigationsgeräte mit integrierter Verkehrsinformationsfunktion sollten einen entsprechenden Hinweis anzeigen.

Hintergrund ist die zunehmende Belastung der betroffenen Gemeinden durch den Ausweichverkehr bei Staus auf der Autobahn. Rechtlich stützt sich die Maßnahme auf § 45 der Straßenverkehrsordnung. Demnach können Behörden den Verkehr beschränken oder verbieten – etwa zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen.

„Gilt diese Regelung bald bundesweit?“

Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten bundesweit einheitlich. Allerdings ist im jeweiligen Einzelfall durch die zuständigen Behörden vor Ort zu prüfen, ob die Voraussetzungen für Verkehrsbeschränkungen erfüllt sind.

Stand: August 2025