Führerschein: Diese verschiedenen Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen gibt es

01.09.2023 • B, BE, A, A1, A2, AM, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, L, T – bei den vielen verschiedenen Fahrerlaubnisklassen, die es aktuell in Deutschland gibt, verliert man schnell den Überblick. Dazu kommen noch diverse Schlüsselzahlen. Was darf ich womit fahren? Pkw, Motorrad, Bus, Lkw? Wir erklären Euch die Unterschiede und Besonderheiten aller Klassen.

In Deutschland wird die allgemeine Fahrerlaubnis in fünf Klassen mit diversen Unterklassen unterteilt:

  • B-Klasse: Pkw und kleine Anhänger
  • A-Klasse: Zwei- und Dreiräder aller Art sowie Quads
  • C-Klasse: Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen
  • D-Klasse: Busse
  • L & T Klasse: Landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge

Der Pkw-Führerschein – Fahrerlaubnisklasse B

Die Fahrerlaubnisklasse B gilt für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen und nicht mehr als acht Personen – außer dem Fahrzeugführer. Somit ist die Klasse B der Führerschein für Auto- bzw. Pkw – und in Sonderfällen auch für Lkw bis 3,5 Tonnen. Diese Fahrzeuge dürfen mit Anhängern betrieben werden, die eine Gesamtmasse von 750 Kilogramm nicht überschreiten. Hat der Anhänger eine Gesamtmasse von mehr als 750 kg, so darf die Kombination aus Kraftfahrzeug und Anhänger zusammen nicht schwerer als 3,5 Tonnen sein

Zum Ziehen von schwereren Anhängern ist eine Erweiterung der Klasse B erforderlich. Hierzu hat man aktuell zwei Möglichkeiten:

- Klasse BE
- Klasse B + Schlüsselzahl B96

BE: Die Klasse BE ist eine Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen nicht übersteigt.
Bei der Klasse BE muß zusätzlich zur praktische Ausbildung auch eine praktische Prüfung abgelegt werden. Hier entfällt aber eine erneute theoretische Prüfung. Diese wurde schon mit der Klasse B abgelegt (auch wenn diese ggf. schon einige Jahre zurückliegt).

B96: Wer einen Anhänger über 750 Kilogramm ziehen, aber keinen BE-Fürhrerschein machen möchte, braucht eine zusätzliche Eintragung im Führerschein. B96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B. Für den Anhängerführerschein B96 muss ein Kurs in einer Fahrschule gemacht werden, der aus einem Theorie- und einem Praxisteil besteht. Eine praktische Prüfung ist hierfür nicht notwendig – anders als beim Führerschein BE. Aber Vorsicht: Fahrzeug und Anhänger dürfen hier zusammen nicht mehr als 4,25 Tonnen – einschließlich Beladung – wiegen. Die Führerscheinerweiterung B96 ist besonders für diejenigen interresant, die bespielsweise einen Wohnwagen haben.

Hier einige Beispiele zum besseren Verständnis:

Klasse B
Pkw 1.500 kg zulässige Gesamtmasse + Anhänger 750 kg zulässige Gesamtmasse = 2.250 kg zulässige Gesamtmasse des Zuges

Klasse B
Pkw 3.000 kg zulässige Gesamtmasse + Anhänger 750 kg zulässige Gesamtmasse = 3.750 kg zulässige Gesamtmasse des Zuges

Klasse B
Pkw 3.500 kg zulässige Gesamtmasse + Anhänger 750 kg zulässige Gesamtmasse = 4.250 kg zulässige Gesamtmasse des Zuges

- Solange der Anhänger nicht über 750 kg wiegt ist das Gewicht des Zuges nicht entscheidend. Der Anhänger darf immer gezogen werden.

- Sobald der Anhänger über 750 kg (zulässige Gesamtmasse) wiegt, darf der Zug (Pkw + Anhänger) nicht über 3.500 kg wiegen.

Klasse B
Pkw 2.000 zulässige Gesamtmasse + Anhänger 1.500 zulässige Gesamtmasse = 3.500 kg zulässige Gesamtmasse des Zuges

Klasse B
PKW 2.759 kg zulässige Gesamtmasse + Anhänger 751 kg zulässige Gesamtmasse = 3.500 kg zulässige Gesamtmasse des Zuges

Klasse BE
Pkw 2.760 kg zulässige Gesamtmasse + Anhänger 751 kg zulässige Gesamtmasse = 3.501 kg zulässige Gesamtmasse des Zuges. Oder als B96: Anhänger über 750 kg / Zug nicht über 4.250 kg

Klasse BE
Pkw 3.500 kg zulässige Gesamtmasse + Anhänger 751 kg zulässige Gesamtmasse = 4.251 kg zulässigen Gesamtmasse des Zuges

Klasse BE
Pkw 3.499 kg zulässige Gesamtmasse + Anhänger 751 kg zulässige Gesamtmasse = 4.250 kg zulässige Gesamtmasse des Zuges. Oder als B96: Anhänger über 750 kg / Zug nicht über 4.250kg

Klasse BE
Pkw 3.500 kg zulässige Gesamtmasse + Anhänger 3.500 kg zulässige Gesamtmasse = 7.000 kg zulässige Gesamtmasse des Zuges

Weitere wichtigen Schlüsselzahlen mit dem die Fahrlehrlaubnis Klasse B erweitert werden kann

Die Schlüsselzahl 196
Besitzer des B-Führerscheins duften lange Zeit kein Motorrad fahren, wenn sie nicht gleichzeitig auch einen Motorradführerschein besaßen. Seit Anfang 2020 kann die Klasse B um die Schlüsselzahl 196 erweitert werden. Diese berechtigt Euch zum Führen von leichten Motorrädern ohne Motorradführerschein, deren Hubraum höchstens 125 Kubikzentimeter beträgt, die maximal 11 kW (15 PS) Leistung haben und bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,1 kW pro Kilogramm beträt. Ihr müsst dazu mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B vorweisen, sowie eine gesetzlich vorgeschriebene Fahrerschulung der Klasse A1 absolviert haben. Diese beinhaltet mindestens vier theoretische und fünf praktische Unterrichtseinheiten von je 90 Minuten. Eine praktische Fahrprüfung ist hingegen nicht erforderlich. B196 ist keine neue Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Erweiterung der bereits existierenden Klasse.

Die Schlüsselzahl 197
Die Schlüsselzahl 197 steht für den Automatikführerschein B197, den es seit April 2021 gibt. Er erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen auch das Fahren von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe. Zuvor mussten Fahrschülerinnen und Fahrschüler bei der praktischen Prüfung darauf achten, welches Fahrzeug sie benutzen. Bei einem Pkw mit Automatikgetriebe wurde in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen, mit der nur Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden durften. Mit dem Automatikführerschein B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.

Auf der Rückseite des Führerscheins könnt Ihr nicht nur die Fahrzeugklassen und das Datum der Fahrerlaubnis einsehen, sondern auch die diversen nationalen und internationalen Schlüsselzahlen – wie zum Beispiel die oben erwähnten 96 und 197.

Eine Auflistung aller aktuellen Schlüsselzahlen und deren Bedeutung findet Ihr auf der Seite www.bussgeldkatalog.org.

Der Motorradführerschein – Fahrerlaubnisklasse A

Diese Fahrerlaubnisklasse betrifft Krafträder wie Motorrad, Roller, Trike oder Quad. Die Klasse A unterteilt sich in die Unterklasse A, A1, A2 und AM.

  • Mit der Fahrerlaubnisklasse A dürfen alle für den Straßenverkehr zugelassenen Krafträder und dreirädrigen Kraftfahrzeuge geführt werden
  • Die Fahrerlaubnisklasse A1 beinhaltet zwei und dreirädrige Krafträder. Zweirädrige Krafträder dürfen einen maximalen Hubraum von 125 Kubikzentimetern und eine Nennleistung von 15 PS (11 kW) haben. Dabei darf das Leistungs-Leergewichtverhältnis 0,1 Kilowatt pro Kilogramm nicht überstiegen werden. Dreirädrige Kraftfahrzeuge dürfen maximal 20 PS (15 kW) haben.
  • In der Fahrerlaubnisklasse A2 sind alle Krafträder bis 47,5 PS (35 kW) Leistung enthalten, bei denen das Leistungs-Leergewichtverhältnis 0,2 Kilowatt pro Kilogramm nicht übersteigt.
  • Die Fahrerlaubnisklasse AM beinhaltet Zweiräder und Dreiräder unter 5,5 PS (4 kW), die nicht schneller als 45 km/h sind und maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum aufweisen, sowie leichte vierrädrige Straßen-Quads. Diese Fahrzeuge sind für den Beruf des Fahrlehrers nicht relevant, da Ihr für sie zwar einen Führerschein benötigt, aber keine Fahrstunden in der Fahrschule nehmen müsst.

Der Lkw-Führerschein – Fahrerlaubnisklassen C, C1, C1E und CE

Die Fahrerlaubnisklasse C
Die Fahrerlaubnisklasse C betrifft Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen und nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer. Ausgenommen sind hier die Klassen A und D.

Die Fahrerlaubnisklasse C1
Fahrzeugklasse C1 beinhaltet Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, aber maximal 7,5 Tonnen. Außerdem dürfen Fahrzeuge dieser Klasse nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer transportieren.

Die Fahrerlaubnisklasse C1E
Diese Klasse ist eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 Kilogramm oder der Klasse B und einem Anhänger über 3,5 Tonnen, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12 Tonnen nicht übersteigt.

Die Fahrerlaubnisklasse CE
CE ist die Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm Gewicht.

Für alle C-Klassen gilt: Dient das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung (über 8 Personen), darf es mit diesem Führerscheinen nicht mehr gefahren werden. Hierfür wird eine Fahrerlaubnis der D-Klasse benötigt.

Der Bus-Führerschein – Fahrerlaubnisklassen D, D1, D1E und DE

Die Fahrerlaubnisklasse D
Die Fahrerlaubnisklasse D gilt für alle Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Dies gilt auch für Fahrzeuge mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kilogramm.

Die Fahrerlaubnisklasse D1
Diese Klasse umfasst Kraftfahrzeuge bis 8 Meter Länge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen zuzüglich Fahrzeugführer ausgelegt sind. Die Fahrzeuge dürfen einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kilogramm ziehen.

Die Fahrerlaubnisklasse D1E
Fahrerlaubnisklasse D1E ist eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit über 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse.

Die Fahrerlaubnisklasse DE
DE ist die Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm.

Ergänzend gibt es noch die Traktor-Führerscheinklassen L und T. Sie sind forst- und landwirtschaftliche Klassen und werden beispielsweise benötigt, wenn der Pkw-Führerschein nicht ausreicht.

Was bedeutet eigentlich "zulässige Gesamtmasse"?

Wichtig: Für die Fahrerlaubnisklassen ist immer das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren maßgeblich, nicht die tatsächliche Beladung des Anhängers. Ermittelt wird die zulässige Gesamtmasse aus der Summe von Leergewicht und maximaler Zuladung des Fahrzeugs oder der Kombination. Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) findet Ihr diesen Wert unter der Ziffer F2.

Achtung: Wer einen Anhänger zieht, für den seine Fahrerlaubnis nicht ausreicht, begeht eine Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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