Ausbildung zum Fahrlehrer: Diese vier verschiedenen Fahrlehrerlaubnisklassen gibt es

08.09.2023 • Während es bei den Fahrerlaubnisklassen, wie in unserem separaten Artikel beschrieben, viele unterschiedliche Klassen gibt, wird die Fahrlehrerlaubnis nur in die Klassen A, BE, CE und DE aufgeteilt. Wir erklären Euch, was die Unterschiede sind, wie lange die Ausbildung dauert und welche Sonder-Regelungen es gibt.

Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE

Die Ausbildung zum Fahrlehrer bei den Deutschen Verkehrspädagogischen Instituten (DVPI) findet zunächst für die Klasse BE statt. Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist gesetzlich durch das Fahrlehrergesetz (FahrlG) und die Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung (FahrlAusbV) geregelt. Sie dauert mindestens 12 Monate und ist der Berufseinstieg für jede Fahrlehrerin und jeden Fahrlehrer. Davon absolviert Ihr 8 ½ Monate in einer unserer DVPI Fahrlehrerausbildungsstätten (1. Ausbildungsphase). Danach folgen vier Monate praktische Ausbildung in Eurer Ausbildungsfahrschule (2. Ausbildungsphase). Ihr müsst mindestens 21 Jahre alt und geistig, körperlich, fachlich und pädagogisch geeignet sein. Ihr benötigt eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Vorbildung. Neben einer persönlichen Eignung müsst Ihr über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Die Fahrerlaubnis BE berechtigt zur Ausbildung in den Fahrerlaubnisklassen B, BE und L.

Ergänzungslehrgänge für die Klassen A, CE und DE

Für den Beruf des Fahrlehrers gibt es viele verschiedene Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten. So könnt Ihr Euch mit dem Ergänzungslehrgang CE auf das Führen von Lkw schulen lassen und nach erfolgreichem Abschluss Kraftfahrer ausbilden. Der Ergänzungslehrgang für die Klasse A (Motorrad) und die anschließende Fahrlehrererlaubnis für diese Klasse ist eine prima Ergänzung der Erlaubnis BE und macht den Job des Fahrlehrers noch abwechslungsreicher. Wer dann immer noch nicht genug hat, kann den Lehrgang zum Fahrlehrer der Klasse DE machen und Anwärterinnen und Anwärter auf den Bus-Führerschein schulen und unterrichten. Mit den Fahrlehrerlaubnisklassen A, BE und CE ist eine Tätigkeit als Dozent an einer Fahrlehrerausbildungsstätte oder die Berufung in den Prüfungsausschuss für Fahranwärter möglich.

Weiterbildung für die Klasse A

Wenn Ihr "Motorradfahrlehrer" werden wollt, müsst Ihr die Ausbildung zur Klasse A absolvieren. Diese dauert einen Monat (160 Unterrichtseinheiten). Ihr müsst drei Prüfungen ablegen und mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse A2 (Krafträder bis 47,5 PS, Leistungs-Leergewichtverhältnis nicht über 0,2 Kilowatt pro Kilogramm) sein. Die Fahrerlaubnis A berechtigt zur Ausbildung in den Klassen A, A1, A2, AM und Mofa. Die Erweiterung auf die Klasse A ist auch Voraussetzung, um die Weiterbildung zum Seminarleiter ASF (Aufbauseminar Fahranfänger) und/-oder FES (Seminarleiter Verkehrspädagogik) machen zu können.

Weiterbildung für die Klasse CE und Klasse DE

Für die Weiterbildung zur Klasse CE zum „Lkw-Fahrlehrer“ und Klasse DE zum „Bus-Fahrlehrer“ muss immer zuerst eine „gemeinsame Ausbildung CE/DE“ (Grundkurs) besucht werden. Dieser Grundkurs dauert einen Monat. Erst danach wird ergänzend der klassenspezifische Anteil für die Klassen CE oder DE besucht.

Weiterbildung für die Klasse CE

Der klassenspezifische Anteil für die Klasse CE dauert einen Monat (160 Unterrichtseinheiten). Ihr müsst drei Prüfungen ablegen und mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse CE sein. Die Fahrerlaubnis CE berechtigt zur Ausbildung in den Klassen C1, C1E, C, CE und T.

Weiterbildung für die Klasse DE

Der klassenspezifische Anteil für die Klasse DE dauert ebenfalls einen Monat (160 Unterrichtseinheiten). Ihr müsst drei Prüfungen ablegen und mindestens zwei Jahre im Besitz der Klassen D sowie DE (diese bis spätestens zur fahrpraktischen Prüfung) sein. Die Fahrlehrerlaubnis DE berechtigt zur Ausbildung in den Klassen D1, D1E, D, DE.

Ausnahme: Bundeswehr und Polizei

Es gibt nach Paragraph 2 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) eine Ausnahme: Der zweijährige Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse CE oder DE ist nicht nötig, wenn der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE oder DE sechs Monate lang hauptberuflich – als Angehöriger der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei – überwiegend Kraftfahrzeuge der beantragten Klasse geführt hat. Oder nach Erwerb der Fahrerlaubnis eine Zusatzausbildung (60 Fahrstunden à 45 Minuten) in einer Fahrschule auf solchen Kraftfahrzeugen absolviert hat.

Grundkurs nur einmal

Wichtiger Hinweis: Der oben erwähnte Grundkurs muss nur einmal besucht werden – je nachdem ob Ihr zuerst die Klasse CE oder DE macht. Bei Vorbesitz von CE oder DE muss bei der Erweiterung auf DE oder CE der Grundkurs (132 Unterrichtseinheiten = 1 Monat) nicht mehr besucht werden. Es muss dann nur noch der „Zusatzstoff“ im Rahmen des klassenspezifischen Unterrichts (160 Unterrichtseinheiten = 1 Monat) besucht werden. Somit dauert z.B die Erweiterung von CE auf DE (und umgekehrt) nur noch 1 Monat.

Die Kurse zum CE- und DE-Fahrlehrer sind im Gegensatz zu den A- und BE-Kursen in Teilzeit beziehungsweise berufsbegleitend möglich. Wer die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, BE, CE und DE besitzt, kann sich dann als „Fahrlehrer aller Klassen“ bezeichnen.

Zusätzliche Weiterbildungen für Fahrlehrer

Zusätzlich zu den Fahrlehrerlaubnisklassen gibt es für Fahrlehrer noch weitere Weiterbildungen. So können Lehrgänge zum Ausbildungsfahrlehrer, Seminarleiter oder der Fahrschulbetriebswirtschafts-Lehrgang zum Gründen einer Fahrschule besucht werden.

Weiterbildung zum "Ausbildungsfahrlehrer"

Wer sich zum Ausbildungsfahrlehrer weiterbilden möchte, muss fünf Tage und 40 Unterrichtseinheiten investieren und mindestens drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse BE sein. Eine Prüfung wird nicht abgelegt.

Weiterbildung zum "Seminarleiter"

Die Ausbildung zum Seminarleiter setzt sich aus einem Grundkurs und den zwei programmspezifischen Kursen ASF und/oder FES zusammen. Der Grundkurs dauert vier Tage, die programmspezifischen Kurse ebenfalls jeweils vier Tage. Voraussetzung für die Weiterbildung zum Seminarleiter sind die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE sowie der Nachweis, dass man als Fahrlehrer innerhalb von fünf Jahren mindestens drei Jahre hauptberuflich Fahrschüler ausgebildet hat. Darüber hinaus darf man nicht mehr als zwei Punkte in Flensburg besitzen. Eine Prüfung wird nicht abgelegt.

Weiterbildung "Fahrschulbetriebswirtschafts-Lehrgang"

Die fahrschulbetriebswirtschaftliche Ausbildung, die Ihr beispielsweise benötigt, um eine eigene Fahrschule zu gründen, dauert eineinhalb Wochen (70 Unterrichtseinheiten). Hierfür müsst Ihr mindestens 25 Jahre alt und mindestens zwei Jahre hauptberuflich als Fahrlehrer tätig gewesen sein. Eine Prüfung wird nicht abgelegt.

Lasst Euch von den DVPI beraten und findet gemeinsam mit uns heraus, ob Fahrlehrer der passende Beruf für Euch ist und welche Klassen – außer der Fahrerlaubnisklasse BE – noch für Euch Sinn machen.

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