Fahrlehrer werden: Welche Voraussetzungen werden benötigt?

02.03.2023 • Mittlere Reife, Abitur oder gar ein eigenes Studium? Oft herrscht Unkenntnis darüber, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu werden. Wir erklären Euch, was Ihr benötigt, um diesen tollen Beruf auszuüben.

Was muss ich eigentlich tun, um Fahrlehrer zu werden? Welche Ausbildung benötige ich? Und welchen Schulabschluss? Muss ich vorher schon gearbeitet haben? Wie alt muss ich eigentlich sein? Über den schönen Beruf des Fahrlehrers bzw. der Fahrlehrerin herrscht, wenn man sich in Deutschland umhört, oft große Unkenntnis. Wir, die Fahrlehrer-Lehrer der Deutschen Verkehrspädagogischen Institute (DVPI) sind die Experten für alle Eure Fragen. In diesem Artikel erklären wir Euch, welche Voraussetzung Ihr erfüllen müsst, um Fahrlehrer zu werden und welche „Sonderregelungen“ es gibt.

Die gesetzlichen Voraussetzungen

Wenn Ihr Fahrlehrerin oder Fahrlehrer der Klasse BE werden wollt, müsst Ihr grundsätzlich folgende gesetzlichen Voraussetzungen des Fahrlehrergesetzes (§ 2 FahrlG) erfüllen:

  • Um den Beruf des Fahrlehrers ausüben zu können, müsst Ihr mindestens 21 Jahre alt sein. Es genügt jedoch, wenn Ihr das Mindestalter mit Beginn der Berufsausübung erreicht, sodass Ihr die Ausbildung mit knapp 20 Jahren beginnen könnt. Das Mindestalter wurde 2018 von 22 auf 21 Jahre herabgesenkt
  • Ihr müsst Ihr eine Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung vorlegen. Diese wird durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen. Der Nachweis, darf nicht älter als ein Jahr sein und muss den Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung von Bewerbern um die Fahrerlaubnisklasse C1 entsprechen: Der Nachweis kann auch über eine gültige Fahrerlaubnis Klasse C1, C, D1 oder D erbracht werden.
  • Ihr müsst die persönliche Eignung nachweisen, in der Regel reicht hierfür das polizeiliche Führungszeugnis. Eure zuständige Behörde 5ß´ fordert einen Auszug aus dem Fahreignungsregister über Euren Punktestand in Flensburg an oder Ihr müsst ihn selbst beantragen und dann einreichen. Das entsprechende Antragsformular findet Ihr hier. Eventuelle Eintragungen dürfen keine Zweifel an Eurer Zuverlässigkeit zum Fahrlehrerberuf aufwerfen. Trotz bundeseinheitlicher Gesetzgebung können in den einzelnen Bundesländern bzw. Zulassungsbehörden unterschiedliche Regelungen bestehen

Welche Regelungen bezüglich Eures Punktestands in Flensburg in Eurem Bundesland gelten, können wir Euch erläutern. Meldet Euch bei dem DVPI-Insitut in Eurer Nähe!

  • Ihr benötigt eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine gleichwertige Vorbildung. Als gleichwertige Vorbildung werden unter anderem folgende Schulabschlüsse anerkannt: Allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur) und Fachhochschulreife. Laut Gesetzgeber kann beispielsweise auch eine mehrjährige Berufserfahrung in einem Ausbildungsberuf ohne Berufsabschluss als gleichwertig angesehen werden. Die mittlere Reife wird derzeit leider von den Behörden bundesweit noch nicht als gleichwertig angesehen. Ein Gerichtsverfahren ist zu diesem Thema aktuell anhängig und sollte demnächst entschieden werden.
  • Ihr müsst im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse BE sein. Diese muss jedoch erst zum Zeitpunkt der fahrpraktischen Prüfung vorliegen und ggf. während des Lehrgangs erworben werden.
  • Ihr müsst für mindestens drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein. Die Probezeit wird hier mit angerechnet. Auch eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht seit 2018 aus.
  • Und Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf dem Sprachniveau C1 sind auch erforderlich und ein Nachweis kann bei Verdacht auf mangelnde Sprachkenntnisse von der Behörde eingefordert werden.
Solltet Ihr Zweifel darüber haben, ob Ihr alle Voraussetzungen erfüllt, beraten wir Euch gern unverbindlich am Telefon oder per E-Mail. Ihr könnt uns natürlich auch gern vor Ort zu einem Beratungsgespräch besuchen.

Für Interessenten, die diese Voraussetzungen nicht komplett erfüllen, kann unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahme gemacht werden. Ein bestandener Eignungstest kann laut Gesetzesbegründung „bei fehlender gleichwertiger Vorbildung ein Indiz für die Eignung sein“ und so eine Ausnahme rechtfertigen. Ein Berufseignungstest für Fahrlehrer wurde gemeinsam von der MOVING, der BAGFA und zahlreichen Experten aus der Fahrschulbranche, wie denen der DVPI, in Zusammenarbeit mit der HR Diagnostics AG, entwickelt.

Wie funktioniert der Eignungstest?

Der Berufseignungstest für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer ist ein reiner Online-Test. Interessenten benötigen hierfür einen PC-Arbeitsplatz mit Internetanschluss. Der Test muss ohne fremde Hilfe absolviert werden und dauert rund eine Stunde. Die zuständige Behörde entscheidet, wo der Test absolviert wird. Dies kann – nach vorheriger Absprache – bei der Behörde selbst oder bei einem vertrauenswürdigen Institut wie dem TÜV, der DEKRA oder der IHK sein. Ein Zugangscode für den Test kann beispielsweise bei MOVING käuflich erworben werden.

Folgende Kriterien, die zur Ausübung des Fahrlehrerberufes wichtig sind, werden in dem Test abgefragt:

  • Allgemeine Intelligenz
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Bearbeitungsgeschwindigkeit
  • Gewissenhaftigkeit
  • Emotionale Stabilität
  • Verträglichkeit
  • Integrität
  • Soziale Kompetenz
  • Offenheit für
  • Berufliche Leistungsmotivation

Durch die anforderungsspezifische Zusammenstellung der Testverfahren wird laut MOVING „der Bezug zur zukünftigen Position sichergestellt und die Vorhersage des beruflichen Erfolgs maximiert“.

Leider akzeptieren viele Behörden diesen Test noch nicht, ohne einen eigenen Test anzubieten. Informieren Sie sich in jedem Fall bei Ihrem DVPI ob dieser Test bei Ihrer zuständigen Behörde akzeptiert wird und wie Sie diesen absolvieren können.

Anforderungen noch zeitgemäß?

Es ist generell zu hinterfragen, ob die aktuellen Anforderungen dem Job des Fahrlehrers noch gerecht werden oder ob man diese grundsätzliche überdenken und überarbeiten sollte? Denn zurecht bemerkte der SPIEGEL in seiner Ausgabe vom 1. Februar 2020, dass „Realschüler ohne Weiteres Polizist werden können, Fahrlehrer jedoch nicht“. Der Staat reagiere, so der Artikel, auf den Nachwuchsmangel bei den Fahrlehrern mit einem recht schlecht formulierten Gesetz. Denn, wer einen Beruf gelernt hat, darf sogar ohne Hauptschulabschluss Fahrlehrer werden. Die Mittlere Reife hingegen reicht den Bundesländern als Qualifikation nicht aus.

Dabei wird vor allem übersehen, dass die Hauptlast darüber ob jemand zum Fahrlehrer geeignet ist von der Fahrlehrerprüfung selbst getragen werden muss. So jedenfalls hat es Prof. Dr. Georg Hermes von der Universität Frankfurt in seinem Gutachten zu diesem Thema festgestellt.

Wichtige persönliche Voraussetzungen

Wenn Ihr alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, ist es natürlich mindestens genauso wichtig, dass Eure persönlichen Veranlagungen diesem Beruf weitestgehend entsprechen. Wer kein großer Menschenfreund ist oder ungern Auto fährt, ist für diesen Job wahrscheinlich eher ungeeignet. Wichtige Eigenschaften einer erfolgreichen Fahrlehrerin oder eines erfolgreichen Fahrlehrers sind große Freude an der Kommunikation mit anderen Menschen und ein gewisses Maß an Empathie. Denn oft ist Geduld und Einfühlungsvermögen mit gestressten oder ängstlichen Fahrschülerinnen und Fahrschülern vonnöten. Außerdem solltet Ihr eine Leidenschaft dafür haben, Inhalte pädagogisch zu vermitteln. Sonst wird der Theorieunterricht allzu trocken. Auch eigene Freude am Autofahren ist wichtig, da Ihr sehr viel Zeit in Fahrzeugen verbringen werdet. Falls Ihr prüfen wollt, ob der Beruf des Fahrlehrers zu Euch passt, könnt Ihr dies unverbindlich in einem speziellen Interessenstest tun.

Zu guter Letzt: Antrag zur Erteilung der Fahrlehrerlaubnis

Wenn Ihr sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, könnt Ihr bei Eurer Behörde den Antrag zur Erteilung der Fahrlehrererlaubnis stellen. Hier geht es zu den Antragsformularen unserer Institute:

Frankfurt

Freiburg

Hamburg

Heilbronn

München

Nürnberg

Saarbrücken

Wir, die Deutschen Verkehrspädagogischen Institute, setzen uns für Euch ein, wenn Ihr Fahrlehrer werden wollt. Auch, wenn Ihr nicht alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Bitte setzt Euch bei Fragen mit dem DVPI in Eurer Region in Verbindung!
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