Der Weg in die Selbstständigkeit: Voraussetzungen zum Gründen einer Fahrschule

12.04.2023 • Für viele Fahrlehrer ist nach einigen Jahren Berufstätigkeit als Angestellter der Weg in die Selbstständigkeit der nächste logische Schritt. Die Fahrlehrer-Lehrer der DVPI beraten Euch, auf welche Punkte Ihr achten müsst, wenn Ihr eine Fahrschule gründen wollt.

Wer eine eigene Fahrschule gründen möchte, muss laut Paragraf 18 des Fahrlehrergesetzbuches mindestens 25 Jahre alt sein. Außerdem muss der Antragsteller die Fahrlehrererlaubnis für die Klasse(n) besitzen, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt. Es besteht somit auch die Möglichkeit, z.B. eine reine Motorrad- oder Lkw-Fahrschule zugründen.

Selbstverständlich müssen den Schülerinnen und Schülern ein Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung gestellt werden.

Dies sind nur einige wenige Punkte, die Ihr auf dem Weg in die Selbstständigkeit berücksichtigen müsst. Im Folgenden erklären wir Euch im Detail, auf was Ihr achten solltet und welche gesetzlichen Anforderungen Ihr erfüllten müsst, wenn Ihr diesen beruflichen Schritt gehen wollt.

Die eigene Fahrschule gründen

Vor der Frage, ob es sinnvoll ist, eine eigene Fahrschule zu gründen, steht wahrscheinlich jeder Fahrlehrer irgendwann einmal. Was ist der Königsweg: Weiter als Angestellter arbeiten oder den Schritt in die Selbstständigkeit mit einer eigenen Fahrschule wagen? Der Wunsch nach der eigenen Fahrschule wird von verschiedenen Motiven getrieben: Individuelle unternehmerische Ideen umsetzen, sein eigener Chef sein, eigene Qualitätsanspruch umsetzen oder bessere Verdienstmöglichkeiten sind einige Beispiele.

Doch der Schritt in die Selbstständigkeit mit einer eigenen Fahrschule ist nicht ohne diverse Auflagen und Anforderungen möglich. Das Fahrlehrergesetz (FahrlG) gibt in Paragraf 18 folgende Voraussetzungen vor:

  • Bewerber müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben
  • Es dürfen keine Tatsache vorliegen, die den Bewerber für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen
  • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, dass der Bewerber die Pflichten nach Paragraf 29 FahrlG nicht erfüllen kann
  • Bewerber müssen die Fahrlehrererlaubnis für die Klasse(n) besitzen, für die sie die Fahrschulerlaubnis beantragen
  • Bewerber müssen mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer tätig gewesen sein
  • Bewerber müssen erfolgreich an einem Lehrgang mit mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen haben
  • Bewerber müssen den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung stellen

Behördengang: Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis

Erfüllt Ihr diese Voraussetzungen bzw. könnt Ihr diese erfüllen, könnt Ihr, wie schon bei der Beantragung der Fahrlehrererlaubnis, bei Eurer zuständigen Behörde einen „Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis“ stellen (vgl. §22 FahrlG). Die Erteilung der Fahrschulerlaubnis durch die Behörde ist ein Verwaltungsakt, der schriftlich erfolgt. Sie ist nach deutschem Recht erforderlich, um als selbstständiger Fahrlehrer Fahrschüler auszubilden oder durch beschäftige Fahrlehrer ausbilden zu lassen. (vgl. §17 FahrlG)
Diesem Antrag sind einige Unterlagen beizulegen, als da wären:

  • Name und Anschrift der Fahrschule, für die die Fahrschulerlaubnis erteilt werden soll
  • Amtlich beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des Fahrlehrerscheins
  • Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer nach Paragraf 18 des Fahrlehrergesetzes
  • Bescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs nach Paragraf 18 des Fahrlehrergesetzes über die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme
  • Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist
  • Maßgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
  • Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
  • Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
  • Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, das nicht älter als drei Monate sein darf

Wichtige Kriterien und Fragestellungen auf dem Weg in die Selbstständigkeit

Neben all den Anforderungen und Bescheinigungen gibt es natürlich auch viele wichtige individuelle Entscheidungen zu treffen, über die Ihr nachdenken solltet, bevor Ihr den Antrag auf die Fahrschulerlaubnis bei Eurer Behörde stellt. Wir haben Euch einige Denkanstöße zusammengestellt:

  • 1. Standortwahl
  • 2. Nachfrage und Angebot in Eurer Region
  • 3. Erstellung eines Businessplans
  • 4. Rechtsform der Fahrschule
  • 5. Berechnung der Investitions-, Personal-, Betriebs- und Werbekosten
  • 6. Mögliche Finanzierungsmodelle erstellen
  • 7. Namen der Fahrschule / Corporate Design
  • 8. Werbungs- und Marketing-Aktionen
  • 9. Beratungskosten (z.B. für einen Gründungscoach) einkalkulieren
  • 10. Planung des Fuhrparks (Kaufen, Leasing) mit Doppelbedienungseinrichtung
  • 11. Sinnvolle Versicherungen abschließen
  • 10. Einrichtung & Gestaltung des Schulungsräume und Fahrzeuge
  • 11. „Ein-Mann-Fahrschule“ oder Angestellte einstellen?
  • 12. Welche Ausbildungsklassen sollen unterrichtet werden?
  • 13. Unterrichtzeiten für den Theorieunterricht festlegen
  • 14. Preisgestaltung definieren
  • 15. Nach staatlichen Fördermöglichkeiten für die Existenzgründung erkundigen
  • 16. Erstellung eines Internetauftritts
  • 17. Social-Media-Plattformen einrichten
  • 18. Datenschutz DSGVO

Herausforderungen vor dem Start

Die Liste der Entscheidungen, die Ihr vor dem Start treffen müsst, ist lang. Je nach Region ist die Fahrschulbranche ein hart umkämpfter Markt. Eine gründliche Standortanalyse ist demnach dringend zu empfehlen. Neben einer fundierten Finanzplanung benötigt Ihr auch ein Marketingkonzept. Wie unterscheidet sich Eure Fahrschule von den Wettbewerbern in der Region? Und warum sollten Kunden gerade Eure Fahrschule auswählen? Über welche Kanäle erreicht Ihr Eure Zielgruppe? Ein gut ausgearbeiteter Businessplan ist daher notwendig und kann helfen, Fehler zum Start zu vermeiden.

Zu den wichtigsten und schwierigsten Entscheidungen, die man im Vorfeld treffen muss, gehört sicherlich die Wahl der Rechtsform. Inhaber einer Fahrschulerlaubnis können neben natürlichen auch juristische Personen und Personengesellschaften sein. Die meisten Fahrschulinhaber starten als „Ein-Mann-Fahrschule“ und entscheiden sich daher, als Einzelunternehmer zu beginnen.

Eine weitere Option ist, direkt als GmbH zu starten. Die Vor- und Nachteile müssen vor jeder Unternehmensgründung konsequent gegeneinander abgewogen werden. Die DVPI empfehlen Euch, vor der Gründung Eurer Fahrschule mit einem Experten beziehungsweise Eurem Steuerberater zu sprechen. Denn die Wahl der Rechtsform hat direkte Auswirkung auf die persönliche, steuerliche, rechtliche und finanzielle Situation.

Herausforderungen nach dem Start

Nachdem Ihr Eure Fahrschule gegründet habt, müsst Ihr nicht nur Geld, sondern auch viel Zeit investieren. Denn neben intensiver Kundenakquise müsst Ihr auch viele Stunden in Verwaltungstätigkeiten stecken – wie zum Beispiel das Planen von Unterricht und Prüfungen. Außerdem müsst Ihr immer auf dem aktuellen Stand bezüglich der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sein und den erfolgreichen Aufbau Eurer neuen Marke nach und nach vorantreiben. Es besteht auch die Möglichkeit, Teil eines Franchise-Systems zu werden.

Auch eine langfristige Personalplanung unablässig. Je schnell euere Fahrschule wächst, desto mehr qualifiziertes Personal werdet Ihr benötigen. Nach einer Umfrage von Moving ist für 83 Prozent aller Fahrschulinhaber der aktuelle Fahrlehrermangel die größte Herausforderung. Daher solltet Ihr Euch frühzeitig mit dem Wettbewerbsvorteil einer „Ausbildungsfahrschule“ beschäftigen.

Auch eine saubere Buchführung inkl. Rechnungsstellung sowie ein gutes Fuhrparkmanagement sind wichtige ToDos. Eine mögliche Art der unkomplizierten Abrechnung, wie zum Beispiel einer Fahrstunde, ist das sogenannte „Factoring“. Und das funktioniert so: Nach erbrachter Leistung, z.B. einer Überlandfahrt, erhebt der Factoring-Partner, beispielsweise die Firma Datapart, die Forderung gegenüber den Fahrschülern. Dafür holt sich der Partner die Daten automatisch aus der Fahrschulverwaltungssoftware. Er zahlt den Umsatz aus, unabhängig ob und wann die Fahrschüler zahlen und kümmert sich um die Rechnungsstellung, das Mahnwesen und die Zahlungsabwicklung. So hat der Fahrschulinhaber diesen Posten von seiner ToDo-Liste.

Option: Eine Fahrschule übernehmen

Wer nicht komplett „bei Null“ anfangen möchte, kann natürlich auch eine bestehende Fahrschule übernehmen. Dies bietet die Möglichkeit, ein bereits am Markt befindliches Unternehmen mit gewachsenen Strukturen zu führen. Aufgrund der Altersstruktur haben viele Fahrschulinhaber aktuell keinen Nachfolger. Wenn dieses Modell für Euch das richtige ist, solltet Ihr vor dem Kauf einer Fahrschule darauf achten, dass Euch alle wichtigen Informationen zur Verfügung gestellt werden – wie zum Beispiel die Dauer des Mietvertrages und der Leasingverträge, die Höhe der Gehälter der Angestellten, die Anzahl der aktuellen Fahrschüler in Ausbildung, die Preisstruktur etc. Auch hier solltet Ihr einen Steuerberater sowie einen Wirtschaftsprüfer zu Rate ziehen. Und Marktkenntnis über die Kosten einer Fahrschule sind ebenfalls außerordentlich nützlich.

Sehr positive Zukunftsaussichten

Die Chancen, mit der eigenen Fahrschule Erfolg zu haben, stehen aktuell nicht schlecht. In den letzten Jahren ist die Zahl der Fahrschulen kontinuierlich gesunken, 2020 gab es in Deutschland rund 10.273 Fahrschulen. Führerscheinanwärter gibt es hingegen genug, die Wartezeiten auf einen Fahrschulplatz steigen gegenwärtig deutlich. Auch die Umsatz- und Erlösentwicklung in der Fahrschulbranche stieg in den letzten Jahren kräftig an. 2021 erzielte eine Fahrschule in Deutschland im Durchschnitt rund 66.000 Euro Gewinn pro Jahr. Es gibt also viel zu tun in dieser herausfordernden Branche!

Auf vieler der Fragen, die hier in diesem Artikel behandelt werden, wird im fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang eingegangen. Die DVPI haben einen großen, erfahrenen Dozentenpool an Fachleuten aus der Branche. Wenn Ihr direkt Fragen zu dem Thema habt, wendet Euch jederzeit gern an Eure Experten der DVPI

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