Ausbildung zum Fahrlehrer: Staatliche Förderung

16.02.2023 • Rund 14.000 bis 17.000 Euro kostet der Grundlehrgang für die Fahrlehrerausbildung bei den DVPI. Dank diverser staatlicher Förder- und Finanzierungsmodelle wie BAföG oder Bildungsgutschein könnt Ihr Eure Kosten deutliche reduzieren. Wir erklären Euch, welche Möglichkeiten es gibt.

Ihr wollt Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden, schreckt aber vor den Kosten der Ausbildung zurück, die bei den DVPI zwischen 14.000 und 17.000 Euro liegen? Das müsst Ihr nicht! Denn die Deutschen Verkehrspädagogischen Institute (DVPI) sind anerkannter Bildungsträger und außerdem nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen. Deswegen gibt es für Euch eine Vielzahl von staatlichen Fördermöglichkeiten für Eure Fahrlehrerausbildung.

Fakt ist: Da momentan in Deutschland ein hoher Fahrlehrermangel herrscht, ist die Ausbildung zum Fahrlehrer – egal welche Art der Förderung Ihr bekommt – eine äußerst lohnende Investition in Eure Zukunft. Ihr habt nach bestandenen Prüfungen beim Einstieg in den Fahrlehrerberuf eine Jobgarantie, da in Deutschland aktuell jede zweite Fahrschule Fahrlehrer sucht. Außerdem wartet auf Euch, wenn ihr die Ausbildung bestanden habt und Fahrlehrer seid, ein lukratives Gehalt. Aktuell können Fahrlehrer, je nachdem, wie viele Stunden pro Monat sie unterrichten, bis zu 50.000 Euro brutto pro Jahr verdienen – und das als Berufseinsteiger!

Die DVPI haben ein großes Netzwerk zu Ausbildungsfahrschulen und sehr gute Kontakte zu Fahrschulen und können Euch daher bestens vermitteln. Meldet Euch bei uns!

Heiß begehrt: Bildungsgutscheine und Aufstiegs-BAföG

Die Angebote der Finanzierungshilfen sind regional unterschiedlich, wir bieten Euch – je nach Institut – folgende finanzielle Unterstützung an:

Die „Bestseller“ sind dabei die Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und das Aufstiegs-BAföG, auf die rund 90 Prozent der Fahrlehrer-Anwärter zurückgreifen. Im Folgenden erklären wir Euch, was die verschiedenen Fördermöglichkeiten enthalten und welche Voraussetzungen Ihr für deren Bewilligung erfüllen müsst:

1. Bildungsgutschein

Mit Bildungsgutscheinen werden Arbeitssuchende und Personen, denen Arbeitslosigkeit droht, individuell gefördert. Der Bildungsgutschein ist ein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestelltes Dokument, welches bestätigt, dass die Kosten der Aus- oder Weiterbildung von der Agentur für Arbeit komplett übernommen werden. Gefördert wird bei der Ausbildung zum Fahrlehrer nicht nur der Grundlehrgang BE (Pkw), sondern auch die Erweiterungslehrgänge A, CE und DE.

Für die Fahrlehrerausbildung sind, wenn die persönlichen Voraussetzungen stimmen, folgende finanzielle Förderungen nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. III möglich:

  • Lehrgangsgebühren und Lehrmaterial einschl. Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten
  • Kosten für Unterbringung
  • Kinderbetreuungskosten
  • Unterhaltskosten

Eine Förderung ist jedoch nur möglich, wenn eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt ist und diese der Teilnahme am Förderprogramm zugestimmt hat und dem Auszubildenden einen Bildungsgutschein aushändigt. Dieser kann anschließend bei einem nach AZAV zugelassenen Unternehmen wie denen der DVPI eingereicht werden. Wir, die Institute der DVPI, empfehlen Euch, Euer erstes Beratungsgespräch mit uns zu führen. Wir können Euch optimal auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit vorbereiten.

2. Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, Aufstiegs-BAföG) ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für alle, die eine berufliche Fortbildung anstreben. Wer den Antrag auf ein Aufstiegs-BAföG stellt, muss die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) erfüllen. Der Fahrlehrerberuf fällt unter die förderungswürdigen Abschlüsse. Gefördert werden Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren und Unterhaltskosten. Die genaue Höhe der Förderung hängt von den persönlichen Lebensumständen ab (ledig, verheiratet, Kinder).

Ein Teil der Fördersumme wird als Zuschuss gezahlt, ein Teil als Darlehen zur Verfügung gestellt. Der Antrag muss bei Euren zuständigen Behörden, wie beispielsweise den Landesverwaltungen, Handelskammern oder Bezirksregierungen, gestellt werden. Dies ist je nach Bundesland verschieden. Weitere Infos gibt es auf der Seite aufstiegs-bafoeg.de

Förderungs-Beispiel: Fortbildungskosten

Gefördert werden einkommens- und vermögensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts bei Vollzeit- und Teilzeitfortbildungen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

  • Förderung bis zu 15.000 Euro
  • Zuschussanteil 50 %
  • Darlehenserlass 50%
  • Vollständiger Erlass bei Existenzgründung 100 %

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (und vergleichbarer Arbeiten)

  • Förderung bis zur Hälfte der Kosten, maximal 2.000 Euro
  • Zuschussanteil 50 %

Weitere Infos und Rechenbeispiele findet Ihr auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

3. Berufsgenossenschaften

Solltet Ihr nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit an Euren Arbeitsplatz zurückkehren, sichert Euch Euer Unfallversicherungsträger mit allen notwendigen Maßnahmen die Rückkehr. An erster Stelle des Leistungskatalogs steht die medizinische Rehabilitation. Reicht diese nicht aus, unterstützt Euch Eure Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse mit weiteren Maßnahmen bei der Rückkehr ins Arbeitsleben, zum Beispiel mit der Förderung einer Weiterbildung oder Umschulung. Noch Fragen: Meldet Euch bei uns!

4. Rentenversicherungsanstalten

Ähnliche Möglichkeiten wie die Berufsgenossenschaften bietet Euch auch die Rentenversicherung. Solltet Ihr Euren bisherigen Beruf aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr ausüben können, unterstützt Euch die Deutsche Rentenversicherung mit umfangreichen Fördermöglichkeiten bei der beruflichen Rehabilitation durch eine Umschulung oder Weiterbildung. Zum Beispiel zum Fahrlehrer. Hier müsst Ihr natürlich die allgemeinen Voraussetzungen für die Ausbildung dieses schönen Berufes erfüllen. Ziel ist es, Euch wieder ins Arbeitsleben zu integrieren. Die Deutsche Rentenversicherung fördert Weiterbildungen und Umschulungen, die von zugelassenen Bildungseinrichtungen wie den DVPI angeboten werden.

5. Berufsföderungsdienst (BFD) Soldatenversorgungs-Gesetz

Viele Fahrlehrer haben in der Vergangenheit ihre Qualifikation bei der Bundeswehr erlangt. Mit Einstellung der Wehrpflicht sank die Zahl der ausgebildeten Fahrlehrer, die von der Bundeswehr kamen, rasant. Somit verringerte sich auch die Möglichkeit für Fahrschulen, nach dem Wehrdienst ausgebildete Fahrlehrer der Bundeswehr zu rekrutieren. Doch auch wenn die Ausbildung zum Fahrlehrer bei der Bundeswehr für viele Berufs- und Zeitsoldaten nicht mehr zur Verfügung steht, haben sie dennoch die Möglichkeit, diesen Berufszweig für sich zu entdecken. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD), in dem über 800 qualifizierte Frauen und Männer arbeiten, bereitet Soldatinnen und Soldaten auf Zeit auf den Einstieg in das zivile Erwerbsleben vor und berät sie bei den diversen Anforderungen und der Eingliederung in das zivile Berufsleben.

Karriere nach der Bundeswehr? Fahrlehrer werden!

So unterstützen sie zum Beispiel mit einer individuellen Beratung bei der Berufswahl und gezielter Förderung der dafür erforderlichen schulischen und beruflichen Qualifizierungen und organisieren die passgenaue Vermittlung von Arbeits-, Umschulungs- und Praktikumsplätzen. Außerdem werden die Kosten für Vorstellungsreisen, den Umzug an den neuen Wohnort sowie die Umschreibung militärischer Berechtigungen in zivil anerkannte Nachweise erstattet. So können sich Ex-Soldatinnen und Soldaten beispielsweise auch mit bei der Bundeswehr erworbenen Führerscheinen der Klassen BE, A, CE und DE nach ihrer Zeit bei der Bundeswehr zum Fahrlehrer ausbilden lassen.
Und die Bilanz der Berufsförderung der Bundeswehr ist äußerst positiv: 2021 haben über 9.000 Soldatinnen und Soldaten an einer zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung (ZAW) teilgenommen, 94 Prozent ist der Weg in das zivile Erwerbsleben gelungen. Und: Über 91 Prozent der Geförderten waren laut einer Umfrage mit der Betreuung und Beratung durch den BFD zufrieden.

Die Deutschen Verkehrspädagogischen Institute unterstützen alle Ex-Soldatinnen und -soldaten der Bundeswehr sehr gern, die Ausbildung zum Fahrlehrer aller Klassen im Rahmen des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) zu bewerkstelligen.

Die Qualifizierungsoffensive des Bundesarbeitsministeriums begleitet die aktive Gestaltung des Wandels in der Arbeitswelt. Mit staatlicher Unterstützung wird dafür gesorgt, dass Beschäftigte durch Weiterbildungsangebote die Chance haben, in Ihrem Betätigungsfeld auf dem aktuellen Stand zu bleiben – unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße. Das sogenannte „Qualifizierungschancengesetz“ verbreitert den Zugang zur Weiterbildungsförderung und stärkt die Weiterbildungsberatung.

Für wen gilt die Weiterbildungsförderung?

  • Generell für aktuell Beschäftigte – unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße
  • Für Beschäftigte, die innerhalb des Unternehmens umsteigen oder sich weiterentwickeln möchten
  • Für Beschäftigte, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind
  • Für Menschen in Engpassberufen, in denen Fachkräftemangel besteht

Wie sieht die Förderung konkret aus?

  • Übernahme der Weiterbildungskosten: zwischen 15% und 100% je nach Betriebsgröße und Alter des Mitarbeiters
  • Ältere oder schwerbehinderte Menschen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100%
  • Berufsabschlussbezogene Weiterbildungen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100%

Diese Maßnahmen zielen also auch auf Beschäftigte, die von Strukturwandel betroffen sind oder die eine berufliche Weiterbildung in einem „Engpassberuf“ anstreben, also in einem Beruf, in dem Fachkräftemangel besteht. Was im Berufsumfeld des Fahrlehrers der Fall ist. Wenn eine Weiterbildungsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch in Betracht kommt, erhält die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein.

Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen (Bildungsziel, Dauer, Geltungsbereich) kann der Gutscheininhaber diesen bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger, wie den Instituten der DVPI, einlösen. Leider kennen viele Fahrschulen und Fahrschulinhaber dieses Gesetz nicht, welches sehr wichtig bei der Weiterbildung von Fahrlehrern für die Klassen A, CE und DE ist. Die Institute der DVPI klären hier gern über die Details auf – meldet Euch bei uns!

7. WEITER.BILDUNG!

Auch die Bundesagentur für Arbeit (BfA) bietet eine Qualifizierungsoffensive an. Diese ist jedoch an Arbeitgeber gerichtet. Unter dem Slogan „Mit WEITER.BILDUNG! werden Herausforderungen zu Chancen“ unterstützt die BfA Unternehmen darin, ihr Personal weiterzubilden. Interessenten erhalten eine kompetente und individuelle Qualifizierungsberatung, die auf das Unternehmen abgestimmt ist, sowie einen Zugang zu Förderleistungen

Die Unterstützung umfasst folgende Punkte:

  • Analyse der aktuellen Personalstruktur und Ableitungen für die Personalplanung
  • Identifizierung von Entwicklungspotenzialen von Beschäftigten und konkretem Weiterbildungsbedarf
  • Planung von Qualifizierungen und deren Umsetzung
  • Beantragung von Förderleistungen. Dabei kann die Weiterbildung von Beschäftigten durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten und Zuschüssen zum Arbeitsentgelt gefördert werden

Mögliche Zuschüsse:

(Quelle: arbeitsagentur.de)

Auch die Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! bietet Fahrschulinhabern die Möglichkeit, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Erweiterungslehrgänge der Klassen A, CE und DE mit staatlicher Unterstützung und Förderung anzubieten. Das Programm WEITER.BILDUNG! ist übrigens seit 1. Januar 2019 der Nachfolger der „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU). WeGebAU ist somit nicht ausgelaufen, sondern hat seit rund vier Jahren lediglich einen anderen Namen.

8. KUG (Konjunkturelles Kurzarbeitergeld)

Bei kritischen wirtschaftlichen Ursachen oder anderen unabwendbaren Ereignissen steht Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern in der Ausbildung bei den DVPI konjunkturelles Kurzarbeitergeld (KUG) zu. Die Agentur für Arbeit gewährt Arbeitnehmern KUG, wenn die regelmäßige, betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit aufgrund wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend gekürzt wird. Arbeitgeber können diesen Entgeltzuschuss für ihre Beschäftigten beantragen, wenn der Arbeitsausfall mehr als ein Drittel der Beschäftigten betrifft und sich deren Bruttoeinkommen um mindestens zehn Prozent verringert.

Als wirtschaftliche Gründe gelten Einflüsse, die sich aus dem wirtschaftlichen Ablauf ergeben – wie zum Beispiel Rohstoff- oder Absatzmangel. Auch die Veränderung von betrieblichen Strukturen – beispielsweise durch eine Produktumstellung oder innerbetriebliche Umorganisation – fällt in diese Kategorie. Als unabwendbare Ereignisse werden außergewöhnliche Witterungsverhältnisse oder behördliche Maßnahmen, wie Stromsperre aus Energiespargründen, angesehen. Die Anzeige über den Arbeitsausfall muss schriftlich bei der Agentur für Arbeit eingehen.

9. Steuererstattung über Einkommenssteuererklärung

Wer eine Umschulung oder Fortbildung macht, kann diverse Kosten steuerlich absetzen. In der Regel darf man Kosten für einen Abendkurs, einen Lehrgang oder eine Weiterbildung steuerlich geltend machen, wenn diese maßgeblich Sinn für die berufliche Qualifikation machen. Um die Umschulung steuerlich geltend machen zu dürfen, muss diese „den beruflichen Aufstieg unterstützen oder die berufliche Handlungsfähigkeit erhalten“, ist auf lohnsteuer-kompakt.de zu lesen.

Die anfallenden Weiterbildungs- und Fortbildungskosten werden in der Anlage N der Steuererklärung angegeben. Dazu zählen Prüfungs- und Kursgebühren sowie notwendige Reise- und Übernachtungskosten. Auch Kosten für kursbedingtes Arbeits- und Schreibmaterial sowie Kopien und Lernsoftware können abgesetzt werden. Bei einer sehr teuren Umschulung, die im Vorfeld die Aufnahme eines Kredits erforderlich gemacht hat, dürft Ihr die anfallenden Zinsen für diesen Kredit als Werbungskosten geltend machen. Das gilt ebenso für Gebühren rund um den Kredit.

Solltet Ihr keinen Anspruch auf staatliche Förderung haben, lohnt sich immer ein Gespräch mit Eurer Ausbildungsfahrschule. Einige Fahrschulen bieten Euch Vorfinanzierungen für Eure Ausbildung an – diese sind meist an eine spätere Vertragsbindung mit vordefinierter Laufzeit gebunden.

Tipps von den Experten der DVPI: Uns ist bewusst, dass viele Kandidaten, die mit dem Gedanken spielen, Fahrlehrer zu werden, vor den hohen Investitionen für die Lehrgangskosten zurückschrecken. Achteinhalb Monate ohne Einkommen – das ist wahrlich eine hohe Hürde. „Wie soll ich da meinen Lebensunterhalt finanzieren“ fragen sich viele. Wir raten Euch dennoch dazu, diesen Schritt zu gehen. Denn ist die Ausbildung geschafft, wartet auf Euch ein spannender Beruf mit Jobgarantie und gutem Einstiegsgehalt.

Wenn Ihr Fragen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten habt, kontaktiert uns gern!

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