Schon die Vorgängerregierung hatte beabsichtigt, den Simulatoren mehr Bedeutung beizumessen. Die aktuelle Regierung geht in ihren Verordnungsentwürfen noch deutlich darüber hinaus und will beispielsweise die Schaltausbildung im Rahmen der B197 Ausbildung „weitgehend“ auf Simulatoren zulassen. Und auch wenn besondere Ausbildungsfahrten auf Simulatoren nicht anerkannt werden, so lassen sich diese dennoch sehr wohl vorher auf Simulatoren trainieren. Denn am Ende will der Gesetzgeber ja nur je eine Sonderfahrt (Überland, Autobahn und Nacht) als Mindestmaß vorschreiben. Wie viele dann tatsächlich darüber hinaus im Realverkehr oder im Vortraining im digitalen Raum stattfinden, dazu gibt es aktuell keine konkrete Regelung.
Auch wenn sich heute noch nicht abschätzen lässt, wie viele Stunden die Fahrsimulatoren in der Praxis tatsächlich übernehmen, wie sich deren Software weiterentwickelt oder auf wie viel Kundeninteresse sie stoßen, so kann man doch vermuten: es werden mehr Stunden als bisher. Der Markt an Simulatoren wird wachsen und die Zahl der darauf gefahrenen Stunden steigen. Unabhängig davon, wie man persönlich zu dieser Technik steht. Fahrschulen sollten sich daher mit dem Gedanken beschäftigen, ob und wie sie Simulatoren in ihr Ausbildungskonzept integrieren können oder wollen, ob und inwiefern Kooperationen an der Stelle sinnvoll oder notwendig sind und vor allem, wie sich mit diesem digitalen Ausbildungsbaustein Geld verdienen lässt.
Was für Fahrzeuge gilt, gilt auch für Fahrsimulatoren: Sie müssen einen Teil des Deckungsbeitrags erwirtschaften und "sich rechnen". Denn ohne genaue Kalkulation können Fahrsimulatoren zur Kostenfalle werden. Neben dem eigentlichen Anschaffungspreis gilt es, viele Parameter zu berücksichtigen: Wartung, Finanzierung, Raumkosten, Personaleinsatz, Werbung, Ausfallzeiten, Strom, Versicherung – all das gehört zu einer seriösen Kalkulation. Und dabei wird schnell deutlich, dass die Stunde auf dem Fahrsimulator ein Preisschild benötigt, dessen Höhe dann auch sehr stark davon abhängt, wie viele Fahrstunden sich pro Woche oder Monat realisieren lassen.
Dazu eine verkürzte Beispielrechnung:
(Die komplette Kalkulationstabelle ist unter dem QR-Code am Ende des Artikels abzurufen.)
Tabelle 1: Mögliche Fixkosten und variable Kosten eines Fahrsimulators. Die dazugehörigen Annahmen sind unter dem Link im QR-Code am Ende des Artikels abzurufen.
Mit dem Wissen um Fixkosten und variable Kosten benötigen wir jetzt Annahmen zur Auslastung. Dabei werden drei Szenarien zugrunde gelegt: Der Simulator fällt insgesamt einen Monat aus (z.B. wegen defekter Teile, Softwareproblemen, Betriebsferien etc.). Danach wird betrachtet, wie sich die Kosten entwickeln, wenn der Simulator 10, 20 oder 30 Fahrstunden pro Woche genutzt wird. Wobei 30 Stunden nur zu stemmen sind, wenn das Büro an fünf Tagen in der Woche mindestens sechs Stunden besetzt ist.
Tabelle 2: Kosten des Simulators in Abhängigkeit von der Auslastung und Verfügbarkeit.
Würde ein Fahrsimulator nur zehn Fahrstunden die Woche erbringen, fallen beim Unternehmer Kosten von fast 40 Euro pro Stunde an und auch bei 20 Fahrstunden sind es immerhin noch rund 26 Euro.
Diese beispielhafte Rechnung soll verdeutlichen: Wer wirtschaftlich denkt, landet für die Kunden bei Nettopreisen in einer Größenordnung von 40 Euro. Je nach Annahmen in der Kalkulation kann das auch mal etwas mehr oder weniger werden. Doch eines sollte dabei klar sein: Wer den Simulator zu günstig anbietet oder die Stunden gar über den Grundbetrag oder das Lehrmaterial gratis dazugibt, macht nicht nur ein schlechtes Geschäft, sondern bildet den Nährboden für den Einstieg in einen ruinösen Wettbewerb. Fahrschulunternehmer, die schon mehrere Jahrzehnte dabei sind, kennen diese Art von Wettbewerb nur zu gut. Und Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder will genau diesen Effekt hervorrufen, wenn er stets darauf verweist, dass der Markt die günstigen Preise regeln wird. Alle Fahrschulen, die Simulatoren unterhalten oder anzuschaffen wollen, sollten daher Schnieder nicht den Gefallen tun, sich unter Wert zu verkaufen, sondern vernünftig kalkulierte Preise zu erheben. Das gilt natürlich nicht nur für die Fahrsimulatoren.
Autor: Sascha Fiek (VPZ Freiburg)
QR-Code zur Kalkulationstabelle mit allen Annahmen und Berechnungen