Günstiger durch weniger theoretische Ausbildung? Die Niederlande
korrigieren gerade den Weg, den Deutschland jetzt einschlägt.
Eine Einschätzung von Bernd Brenner (Geschäftsführer DVPI Frankfurt, 1. Vorsitzender der BAGFA) und Markus Dill (DVPI Frankfurt, Wissenschaftlicher Beirat der Deutschen Fahrlehrer-Akademie).
Steffen Bilger hat das Amt des Bundesverkehrsministers am 29. Juli 2026 von Patrick Schnieder übernommen. Bislang ist keine öffentliche Positionierung erkennbar, aus der sich ableiten ließe, dass er den bisherigen Kurs der Fahrschulreform grundsätzlich verändern möchte. Deshalb wäre es unseriös, heute bereits vorhersagen zu wollen, wie die Reform am Ende aussehen wird. Gleichzeitig gibt es aus unserer Sicht einige gewichtige Gründe, warum der Ministerwechsel allein zunächst noch nicht für einen grundlegenden Kurswechsel spricht.
Die Reform befindet sich längst nicht mehr in einer frühen ministeriellen Planungsphase. Der Gesetzentwurf wurde bereits von der Bundesregierung beschlossen, vom Bundesrat beraten und dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Damit läuft ein formelles Gesetzgebungsverfahren, das durch den Wechsel an der Spitze des Ministeriums nicht automatisch neu aufgerollt wird.
Für die Frage, ob Steffen Bilger dennoch neue Akzente setzen könnte, lohnt sich deshalb ein genauerer Blick auf den neuen Minister. Bilger ist kein Neuling in der Verkehrspolitik. Von 2009 bis 2018 gehörte er dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages an und war von 2018 bis 2021 Parlamentarischer Staatssekretär im damaligen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unter Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Er kennt das Ressort, seine Strukturen und seine politischen Abläufe daher aus eigener Erfahrung.
Auch mit dem Thema Fahrausbildung hatte Bilger bereits vor seiner Ernennung zum Bundesverkehrsminister Berührungspunkte. Im Mai 2026 besuchte er den Fahrlehrerverband Baden-Württemberg in Korntal und tauschte sich dort mit dessen Vorsitzendem Jochen Klima über aktuelle Herausforderungen der Fahrausbildung aus. Der Verband berichtete darüber ausdrücklich im Zusammenhang mit der Fahrschulreform. Welche konkreten Inhalte und Positionen in diesem Gespräch ausgetauscht wurden, ist uns nicht bekannt. Festhalten lässt sich aber: Die Reform und die damit verbundenen Diskussionen innerhalb der Fahrschulbranche dürften für Bilger beim Amtsantritt kein völlig neues Thema gewesen sein.
Gleichzeitig sollte man die Bedeutung der Fahrschulreform für die ersten Wochen seiner Amtszeit realistisch einordnen. Ein neuer Bundesverkehrsminister übernimmt ein Ressort mit erheblichen und teilweise unmittelbar drängenden Aufgaben. Bilgers erste öffentliche Termine und Erklärungen beschäftigten sich unter anderem mit der Bahn, der Verkehrsinfrastruktur sowie Investitionen in Schiene, Straße und Wasserstraße.
Vor diesem Hintergrund erscheint es zumindest plausibel, dass die Fahrschulreform für Bilger persönlich derzeit nicht zu den dringlichsten Aufgaben seines Ressorts gehört. Öffentlich erkennbar hat sie in seinen ersten Amtswochen jedenfalls noch keine herausgehobene Rolle gespielt. Daraus darf man allerdings nicht den Schluss ziehen, dass der Reformprozess deshalb ruht. Ein Bundesminister steuert ein solches Verfahren nicht in jedem Detail persönlich. Patrick Schnieder war davor zwar das öffentliche Gesicht der Reform, die politische Begleitung und der Austausch mit der Branche fanden in wesentlichen Teilen jedoch auf Ebene des Parlamentarischen Staatssekretärs statt.
Und genau an dieser Stelle wird aus unserer Sicht eine Personalie besonders wichtig: Christian Hirte (CDU) bleibt Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium. Hirte hat den Fahrschulreformprozess seit dem Regierungswechsel 2025 intensiv begleitet und Gespräche mit der Branche geführt. Er gehörte auf politischer Ebene zu den maßgeblichen Ansprechpartnern beim Projekt „Bezahlbarer Führerschein“.
Nach unserer Einschätzung ist Christian Hirte ein klarer Befürworter der politischen Grundrichtung und wesentlicher Inhalte dieser Reform. Diese Einschätzung stützt sich zum einen auf seine öffentlichen Aussagen und zum anderen auf den persönlichen Eindruck aus einem Gespräch Christian Hirtes mit der BAGFA im Frühjahr 2026. Besonders deutlich wurde seine Haltung zudem in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 18. März 2026. Dort machte er deutlich, dass die Senkung der Führerscheinkosten als gemeinsamer politischer Auftrag verstanden wird, verwies auf den Markt als entscheidenden Mechanismus für die spätere Preisentwicklung und verteidigte wesentliche Bestandteile des Reformansatzes.
Für unsere Einschätzung ist das ein entscheidender Punkt: Mit Christian Hirte bleibt nicht lediglich ein Parlamentarischer Staatssekretär im Amt, der den Reformvorgang administrativ kennt. Es bleibt vielmehr ein politischer Akteur in verantwortlicher Position, der die Grundrichtung der Reform öffentlich vertreten und verteidigt hat.
Wenn der Ministerwechsel tatsächlich zu einer grundlegenden Veränderung der Fahrschulreform führen soll, müsste diese Initiative nach unserer Einschätzung von Bilger selbst ausgehen. Solange der neue Verkehrsminister nicht ausdrücklich eine andere politische Richtung vorgibt, einzelne Reformbausteine neu bewerten lässt oder den bisherigen Kurs korrigiert, gibt es wenig Anlass zu der Annahme, dass sich der Reformprozess allein aufgrund des Personalwechsels wesentlich verändern wird.
Ein solcher Kurswechsel würde zudem nicht nur eine Korrektur an den Vorstellungen seines Vorgängers bedeuten. Bilger müsste sich damit zumindest teilweise gegen eine politische Zielsetzung stellen, die CDU und CSU bereits vor der Bundestagswahl formuliert hatten. Im gemeinsamen Wahlprogramm wurde ausdrücklich festgehalten, dass der Führerschein für junge Menschen bezahlbar bleiben müsse und dafür Bürokratie abgebaut sowie die Ausbildung effizienter gestaltet werden solle. Genau aus dieser politischen Grundlinie entwickelte sich nach dem Regierungswechsel das Projekt „Bezahlbarer Führerschein“.
Hinzu kommt die Position der Regierungskoalition. Christian Hirte bezeichnete die Senkung der Führerscheinkosten im Bundestag ausdrücklich als gemeinsamen Auftrag der Koalition. Auch der inzwischen dem Bundestag vorliegende Gesetzentwurf nennt die Reduzierung der Kosten des Führerscheinerwerbs weiterhin ausdrücklich als Ziel der Reform. Ein grundlegender Kurswechsel wäre deshalb nicht lediglich die persönliche Entscheidung eines neuen Ministers über ein Einzelprojekt seines Vorgängers, sondern würde eine bereits etablierte politische Zielsetzung der Bundesregierung berühren.
Und schließlich spielt natürlich auch die öffentliche Wahrnehmung eine wesentliche Rolle. Die mediale Diskussion über den Führerschein wird seit inzwischen rund zwei Jahren stark von den deutlich gestiegenen Führerscheinkosten geprägt. Nicht zuletzt dieser öffentliche Druck hat dazu beigetragen, dass die Politik das Thema aufgegriffen und mit dem Projekt „Bezahlbarer Führerschein“ Maßnahmen vorgestellt hat, mit denen der Führerscheinerwerb digitaler, flexibler und vor allem günstiger werden soll.
In der bisherigen Berichterstattung werden gerade diese Ziele und viele der angekündigten Reformmaßnahmen überwiegend positiv aufgenommen. Kritische Fragen zu möglichen Folgen einzelner Reformbausteine – etwa der Fahrpraxis unter Anleitung oder dem Wegfall verbindlicher Präsenzanteile – stehen dagegen wesentlich seltener im Mittelpunkt. Vor allem die Frage, ob die vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich zu niedrigeren Gesamtkosten führen und welche langfristigen Auswirkungen sie auf Ausbildungsqualität und Verkehrssicherheit haben könnten, wird bislang nur begrenzt öffentlich diskutiert.
Auch das ist für die politische Bewertung entscheidend. Solange mögliche Risiken der Reform in der öffentlichen und medialen Diskussion keine größere Rolle spielen und daraus kein entsprechender politischer Druck entsteht, die vorgesehenen Maßnahmen noch einmal grundsätzlich zu überprüfen, erscheint eine vollständige Kehrtwende eher unwahrscheinlich. Erst wenn stärker hinterfragt wird, ob die Reform ihre versprochenen Ziele tatsächlich erreichen kann und welche möglichen Spätfolgen damit verbunden sind, dürfte auch der politische Druck wachsen, einzelne Reformbausteine noch einmal neu zu bewerten.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass Steffen Bilger keine Veränderungen vornehmen kann. Gerade weil er die verkehrspolitische Arbeit kennt und bereits vor seinem Amtsantritt mit Vertretern der Fahrlehrerschaft gesprochen hat, besteht durchaus die Möglichkeit, dass er einzelne Kritikpunkte anders bewertet als sein Vorgänger. Der Ministerwechsel eröffnet damit neue Spielräume – einen politischen Kurswechsel stellt er jedoch noch nicht dar.
Unsere bisherige Einschätzung bezieht sich vor allem auf die Bundesebene und das Bundesverkehrsministerium. Auf Länderebene stellt sich die Situation aus unserer Sicht etwas anders dar. Gerade dort sehen wir derzeit noch Potenzial dafür, dass einzelne Reformbausteine im weiteren Verfahren kritisch hinterfragt und verändert werden.
Mit dem Eintritt der Reform in die förmlichen Gesetz- und Verordnungsverfahren hat die Auseinandersetzung mit den konkreten Folgen auf Länderebene nach unserer Wahrnehmung deutlich an Intensität gewonnen. Während zunächst vor allem das grundsätzlich positiv besetzte Ziel eines günstigeren Führerscheins im Vordergrund stand, beschäftigen sich die Länder inzwischen zunehmend mit der konkreten Ausgestaltung der Reform und den möglichen Folgen einzelner Maßnahmen.
Einen unmittelbaren Eindruck davon erhielten wir Anfang August bei einem persönlichen Austausch mit dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann, der in Bayern auch für das Fahrschulwesen verantwortlich ist. Herrmann war sehr gut vorbereitet und machte deutlich, dass Bayern bei der Bewertung der Reform die Verkehrssicherheit besonders in den Blick nimmt. Die von der Branche vorgetragenen Kritikpunkte nahm er aufmerksam zur Kenntnis, setzte sich intensiv mit den angesprochenen Problembereichen auseinander und hielt zahlreiche Punkte für die weitere Befassung fest.
Unsere Position haben wir dabei ebenfalls deutlich gemacht: Nach unserer Einschätzung werden die derzeit vorgesehenen Maßnahmen das politische Ziel eines günstigeren Führerscheins nicht erreichen. Der Blick in die Niederlande lässt vielmehr befürchten, dass die Gesamtkosten langfristig sogar weiter steigen könnten. Gleichzeitig sehen wir erhebliche Risiken für die Verkehrssicherheit, insbesondere durch den Wegfall verbindlicher Präsenzanteile im theoretischen Unterricht und die derzeit vorgesehene Ausgestaltung der Fahrpraxis unter Anleitung. Aus unserer Sicht besteht deshalb die Gefahr, dass die Reform ihr eigentliches Kostenziel verfehlt und zugleich neue Probleme bei Ausbildungsqualität und Verkehrssicherheit schafft.
Günstiger durch weniger theoretische Ausbildung? Die Niederlande
korrigieren gerade den Weg, den Deutschland jetzt einschlägt.
Für uns zeigt dieses Gespräch beispielhaft, dass die Reform auf Länderebene inzwischen differenzierter betrachtet wird. Das bedeutet noch nicht, dass sich daraus zwangsläufig Mehrheiten für grundlegende Änderungen ergeben werden. Wie sich die Länder im weiteren Verfahren positionieren und welche Mehrheiten sich im Bundesrat bilden, bleibt offen.
Für diese Einschätzung ist allerdings auch der aktuelle Verfahrensstand wichtig. Vor der Sommerpause hat der Bundesrat zunächst zum Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze Stellung genommen. Im Hinblick auf die Fahrpraxis unter Anleitung geht es dort insbesondere darum, überhaupt die gesetzliche Grundlage für die Erprobung dieses neuen Ausbildungsmodells zu schaffen. Der Bundesrat hat seine Stellungnahme dazu am 10. Juli 2026 beschlossen.
Die für Fahrschulen besonders relevanten Detailregelungen stehen dagegen in der Fahrschulmodernisierungs-Verordnung. Sie enthält unter anderem die neue Fahrschulausbildungs-Verordnung mit den Vorgaben zum theoretischen Wissenserwerb und zur praktischen Ausbildung sowie die gesonderte Fahrpraxisanleitungs-Verordnung, in der die Fahrpraxis unter Anleitung konkret ausgestaltet wird. Diese Verordnung liegt dem Bundesrat bereits vor, wurde vor der Sommerpause aber noch nicht im Plenum beraten. Für ihren Erlass ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
Damit steht gerade bei den Regelungen, die den Ausbildungsalltag künftig besonders stark verändern könnten, eine wesentliche Entscheidung der Länder noch aus. Die nächste reguläre Plenarsitzung des Bundesrates findet am 25. September 2026 statt. Ob die Verordnung bereits dort abschließend beraten wird, steht noch nicht fest.
Die größten Impulse für Veränderungen und Anpassungen der Reform sehen wir aktuell auf Seiten der Länder. Während auf Bundesebene ohne eine neue politische Richtung durch Bilger vieles für die Fortführung des bisherigen Reformkurses spricht, steht die entscheidende Befassung des Bundesrates mit zahlreichen Details der neuen Ausbildung noch bevor. Gerade hier können die Länder im weiteren Verfahren noch wesentlichen Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung der Reform nehmen.
Nach unserer Einschätzung dürfte die weitere Entwicklung irgendwo zwischen diesen beiden Szenarien liegen: Die Fahrschulreform ist durch den Ministerwechsel weder erledigt, noch ist davon auszugehen, dass sie unverändert umgesetzt wird. Änderungen und Korrekturen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind weiterhin möglich. Eine vollständige Rückkehr zum bisherigen System erscheint angesichts des bereits weit fortgeschrittenen Verfahrens derzeit jedoch eher unwahrscheinlich. Eine grundlegend andere Situation könnte entstehen, wenn die Regierungskoalition zerbrechen oder es zu vorgezogenen Neuwahlen kommen sollte – eine politische Entwicklung, die heute niemand seriös vorhersagen kann.
Für Fahrschulinhaber stellt sich deshalb aus unserer Sicht weniger die Frage, ob man die Reform gutheißt, sondern ob man sich mit ihren möglichen Folgen auseinandersetzt. Wir stehen wesentlichen Teilen der Reform kritisch gegenüber und werden den Reformprozess weiterhin kritisch begleiten. Das bedeutet für uns aber nicht, mögliche Entwicklungen auszublenden. Im Gegenteil: Weil wir einzelne Reformbausteine kritisch sehen, müssen wir uns zugleich mit der Frage beschäftigen: Was passiert, wenn wesentliche Teile der Reform tatsächlich kommen? Genau diese Diskussion sollte jetzt beginnen. Nicht, um sich vorschnell auf Regelungen einzustellen, die noch verändert werden können, sondern um unterschiedliche Szenarien zu verstehen. Mögliche Auswirkungen auf Ausbildung, Organisation und Wirtschaftlichkeit der eigenen Fahrschule sollten frühzeitig durchacht werden.
Darin sehen wir auch unsere aktuelle Aufgabe: Entwicklungen einzuordnen, mögliche Szenarien mit unseren Kunden zu diskutieren und frühzeitig zu überlegen, welche Konsequenzen sich daraus für die eigene Fahrschule ergeben könnten – nicht aus Zustimmung zur Reform, sondern aus Verantwortung gegenüber unseren Kunden.
Dafür bauen wir unsere Informations- und Fortbildungsangebote derzeit weiter aus. Auf www.fahrschulreform.de bereiten wir den jeweils aktuellen Stand der Reform transparent und verständlich auf. Über unsere sozialen Medien informieren wir zeitnah über neue Entwicklungen. Gleichzeitig entwickeln wir auch unsere Fahrlehrerfortbildungen weiter. Während bislang vor allem der Verlauf des Reformprozesses und die vorgesehenen Änderungen im Mittelpunkt standen, wollen wir künftig stärker die konkreten Auswirkungen auf Fahrschulen, mögliche neue Ausbildungskonzepte und Geschäftsmodelle sowie die neuen pädagogischen Aufgaben in den Blick nehmen, die sich durch eine veränderte Struktur der Fahrausbildung ergeben könnten.
Die nächsten Wochen werden entscheidend sein. Bis in den Herbst hinein dürfte sich deutlich klarer zeigen, welche Teile der Reform Bestand haben, wo noch Änderungen vorgenommen werden und welchen Kurs der neue Bundesverkehrsminister einschlägt. Wir bleiben für Sie auf jeden Fall am Ball, begleiten die weitere Entwicklung kritisch und halten Sie über alle wichtigen Schritte auf dem Laufenden.
Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit und freuen uns auf den weiteren Austausch.
Herzliche Grüße
Bernd Brenner und Markus Dill (DVPI Frankfurt)
Die Fahrschulreform wird die Branche in den kommenden Jahren spürbar verändern – und genau deshalb rücken wir sie bei unserer diesjährigen Fortbildung auf Mallorca in den Mittelpunkt. Drei Tage lang beschäftigen wir uns intensiv mit den Fragen, die Fahrschulinhaber jetzt bewegen: Was bedeuten die geplanten Veränderungen für die Ausbildung? Wie müssen Organisation und Abläufe künftig gedacht werden? Welche neuen Chancen und Herausforderungen entstehen für bestehende Geschäftsmodelle? Und vor allem: Wie können sich Fahrschulen heute schon sinnvoll auf die Veränderungen vorbereiten?
Weitere Informationen zur Mallorca-Fortbildung und zur Anmeldung unter:
mallorca.dvpi.de