Wo steht die Fahrschulreform aktuell?

23.09.2026 • Die Reform der Fahrausbildung ist auf dem Weg, aber noch nicht beschlossen. Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf vorgelegt, der Bundesrat dazu Stellung genommen. Am 24. September 2026 soll der Deutsche Bundestag den Entwurf in erster Lesung beraten und anschließend zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überweisen. Änderungen sind im parlamentarischen Verfahren weiterhin möglich. Nach dem derzeitigen Entwurf sollen wesentliche Regelungen am 1. Juli 2027 in Kraft treten. Für die Einordnung des aktuellen Reformstands ist es wichtig, zwischen dem Gesetzentwurf und der begleitenden Verordnung zu unterscheiden.

Der Bundesrat hat bislang zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze“ Stellung genommen. Dieser wird als Bundesratsdrucksache 330/26 beziehungsweise als Bundestagsdrucksache 21/7404 geführt. Der Entwurf enthält unter anderem Änderungen des Fahrlehrergesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes. Am 24. September 2026 soll sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung damit befassen.

Wichtige Unterscheidung zwischen „Verordnung“ und „Gesetz“

Davon zu unterscheiden ist die „Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung“, kurz Fahrschulmodernisierungs-Verordnung (FahrschModV), Bundesratsdrucksache 365/26. Ihre Behandlung war für die Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026 vorgesehen, wurde jedoch verschoben. Gerade diese Verordnung ist für die konkrete Ausgestaltung der künftigen Fahrausbildung von entscheidender Bedeutung. Sie umfasst unter anderem zwei zentrale Regelungsbereiche:

  • 1. die neue Fahrschulausbildungs-Verordnung (FahrschAusbV) und
  • 2. die Fahrpraxisanleitungs-Verordnung (FahrPraxAnlV) zur Erprobung des Erwerbs von Fahrpraxis unter Anleitung.
Die Fahrschulausbildungs-Verordnung regelt unter anderem den theoretischen Wissenserwerb, die praktische Ausbildung einschließlich der bisherigen Sonderfahrten sowie den Einsatz von Fahrsimulatoren. Die Fahrpraxisanleitungs-Verordnung enthält dagegen die konkreten Vorgaben für die sogenannte Fahrpraxis unter Anleitung – häufig auch als „Laienausbildung“ bezeichnet.

Unterschiedliche Zeitpläne für Gesetz und Verordnung

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sieht als grundsätzliches Datum für das Inkrafttreten den 1. Juli 2027 vor.

Dieser Schritt ist auch für die geplante Fahrpraxis unter Anleitung von zentraler Bedeutung: Die Fahrpraxisanleitungs-Verordnung kann erst wirksam werden, wenn zuvor im Straßenverkehrsgesetz die erforderliche gesetzliche Grundlage geschaffen worden ist. Gesetz und Verordnung sind an dieser Stelle unmittelbar voneinander abhängig.

Für die neue Fahrschulausbildungs-Verordnung war bislang ein früheres Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Durch die Verschiebung der Beratung im Bundesrat erscheint dieser Zeitplan zunehmend schwer einzuhalten.

Anders als der Gesetzentwurf muss die Fahrschulmodernisierungs-Verordnung nicht im Deutschen Bundestag beraten und beschlossen werden. Erforderlich ist jedoch die Zustimmung des Bundesrates. Wann dieser sich erneut mit der Verordnung befassen wird, steht derzeit noch nicht fest.

Damit wird es wahrscheinlicher, dass wesentliche Teile des Gesetzes- und Verordnungspakets gemeinsam zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Eine verbindliche Entscheidung hierzu liegt allerdings noch nicht vor.

Welche Übergangsregelungen sind vorgesehen?

Für laufende Fahrschülerausbildungen enthält der derzeitige Verordnungsentwurf bereits eine Übergangsregelung: Ausbildungen, die vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen Fahrschulausbildungs-Verordnung begonnen wurden, sollen nach den bisherigen Vorschriften abgeschlossen werden können.

Noch nicht abschließend geklärt ist dagegen, welche weiteren Übergangsfristen und Anpassungspflichten insbesondere für die Fahrlehrerausbildung gelten sollen. Auch der Bundesrat hat darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf hierzu bislang keine ausreichenden Regelungen enthält. Er fordert unter anderem einen angemessenen Übergangszeitraum sowie eine zeitlich abgestimmte Anpassung der Ausbildungsinhalte und Rahmenpläne.

Gerade für Fahrschulen, Fahrlehrerausbildungsstätten sowie Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer bleibt deshalb entscheidend, wie die Übergangsphase am Ende konkret ausgestaltet wird.

Ausgestaltung steht noch nicht fest

Für Fahrschulen sowie Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer bedeutet das: Die Richtung der Reform ist inzwischen klar erkennbar – ihre endgültige Ausgestaltung steht jedoch noch nicht fest.

Was soll sich ändern?

Die Reform soll die Fahrausbildung digitaler, flexibler und weniger bürokratisch gestalten. Gleichzeitig verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Kosten des Führerscheinerwerbs zu senken.

Das derzeitige Reformpaket sieht insbesondere folgende Änderungen vor:

  • Theoretische Ausbildung: Die bisherige Präsenzpflicht soll entfallen. Theoretisches Wissen könnte künftig auch vollständig digital erworben werden. Die Fahrschule entscheidet, welche Lernformen sie anbietet.
  • Schulungsräume: Fahrschulen sollen künftig nicht mehr verpflichtet sein, eigene Unterrichtsräume für den Theorieunterricht vorzuhalten.
  • Theorieprüfung: Der Fragenkatalog soll deutlich verkleinert und das Bewertungssystem vereinfacht werden.
  • Praktische Ausbildung: Die bisher fest vorgeschriebene Zahl von zwölf Sonderfahrten in der Klasse B soll entfallen. Überland-, Autobahn- und Dunkelheitsfahrten bleiben Bestandteil der Ausbildung. Ihr Umfang soll sich künftig stärker am individuellen Kompetenzstand der Fahrschülerinnen und Fahrschüler orientieren.
  • Praktische Prüfung: Die reine Fahrzeit soll nach den vorliegenden Verordnungsentwürfen auf das europarechtlich vorgeschriebene Mindestmaß von 25 Minuten zurückgeführt werden.
  • Fahrsimulatoren: Simulatoren sollen rechtssicher und stärker in die Ausbildung eingebunden werden können – unter anderem zur Vermittlung bestimmter Fahrkompetenzen.
  • Fahrpraxis unter Anleitung: Eine Experimentierklausel soll es Fahrschülerinnen und Fahrschülern der Klasse B ermöglichen, zusätzlich zur professionellen Ausbildung Fahrpraxis mit geeigneten nahestehenden Personen – beispielsweise den Eltern – zu sammeln. Im Gesetzentwurf ist dies ausdrücklich als Modellversuch vorgesehen, der wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden soll.
  • Bürokratie und Transparenz: Dokumentations- und Überwachungspflichten sollen reduziert werden. Gleichzeitig sollen Preise und Erfolgsquoten von Fahrschulen künftig besser vergleichbar und öffentlich zugänglich sein.

Warum ist die Reform umstritten?

Über das grundsätzliche Ziel einer modernen, digitalen und effizienten Fahrausbildung besteht in weiten Teilen der Branche Einigkeit. Umstritten ist vor allem, wie weit Deregulierung und Kostensenkung gehen dürfen, ohne die Ausbildungsqualität und die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen.

Besonders intensiv diskutiert werden:

  • die vollständige Öffnung der theoretischen Ausbildung für digitales Selbstlernen,
  • der Wegfall verbindlicher Mindestzahlen bei den Sonderfahrten,
  • die zusätzliche Fahrpraxis mit nicht professionell ausgebildeten Begleitpersonen.
Auch der Bundesrat hat Änderungsbedarf angemeldet – unter anderem bei der konkreten Ausgestaltung der sogenannten Fahrpraxis unter Anleitung.

Hinzu kommt eine zentrale Frage: Wird der Führerschein durch die Reform tatsächlich deutlich günstiger?

Die Bundesregierung erwartet Einsparungen durch Digitalisierung, weniger Bürokratie und flexiblere Ausbildungsvorgaben. Eine konkrete Kostenersparnis für den einzelnen Fahrschüler lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Der tatsächliche Preis hängt weiterhin unter anderem vom individuellen Ausbildungsbedarf, von den Personal- und Betriebskosten der Fahrschulen sowie von der Zahl der erforderlichen Fahrstunden und Prüfungsversuche ab.

Der Regierungsentwurf spricht deshalb von erwarteten Kostensenkungen – nicht von einer garantierten Preisreduzierung.

Von OFSA II zur Reform „Bezahlbarer Führerschein“

Die heutige Reform hat eine längere Vorgeschichte. Ein wichtiger Ausgangspunkt war das wissenschaftliche Forschungsprojekt OFSA II – Optimierung der Fahrausbildung. Auf dieser Grundlage wurde ein kompetenzorientiertes Ausbildungskonzept entwickelt, das Theorie und Praxis enger miteinander verzahnen sollte. Präsenzunterricht, digitales Lernen und moderne Ausbildungsmethoden sollten dabei sinnvoll kombiniert werden.

Im Oktober 2024 stellte das damalige Bundesverkehrsministerium ein darauf aufbauendes Reformkonzept vor. Nach dem Regierungswechsel im Jahr 2025 veränderte sich jedoch die politische Schwerpunktsetzung: Neben Modernisierung und Verkehrssicherheit rückte nun vor allem das Ziel eines „bezahlbaren Führerscheins“ in den Mittelpunkt.

Der heutige Regierungsentwurf unterscheidet sich deshalb in wesentlichen Punkten vom ursprünglichen OFSA-Konzept. Das wird auch im Gesetzentwurf ausdrücklich deutlich: Die Umsetzung des ursprünglichen OFSA-II-Konzepts wird dort als nicht gewählte Alternative zur jetzigen Reform aufgeführt.

Aus Sicht des DVPI liegt genau hier ein wesentlicher Punkt der aktuellen Diskussion: Digitalisierung, Blended Learning und moderne Ausbildungsmethoden waren bereits Teil des wissenschaftlich entwickelten Reformansatzes. Die Kritik richtet sich deshalb nicht gegen die Modernisierung an sich. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Frage, welche pädagogischen Mindeststandards auch in einer stärker flexibilisierten und deregulierten Fahrausbildung erhalten bleiben müssen.

Was bedeutet die Reform für Fahrschulen und Fahrlehrer?

Die Reform könnte den Fahrschulalltag deutlich verändern. Unterrichtsorganisation, Theorieangebote, Dokumentation und praktische Ausbildungsplanung sollen flexibler werden. Auch bestehende Geschäftsmodelle könnten sich dadurch verändern.

Gleichzeitig wächst die Verantwortung der Fahrschulen sowie der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer. Sie müssen Ausbildungsqualität und Prüfungsreife künftig noch stärker anhand der tatsächlich erworbenen Kompetenzen beurteilen.

Welche Vorgaben am Ende gelten werden, zeigt sich erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Wir verfolgen die Beratungen deshalb kontinuierlich und aktualisieren diese Seite, sobald neue verbindliche Entscheidungen vorliegen.

Stellungnahmen und Hintergründe

Die Reform wird von Verbänden, Wissenschaft und Fahrschulbranche intensiv diskutiert. Die wichtigsten Stellungnahmen und Positionspapiere haben wir für Euch auf einer eigenen Seite zusammengestellt.

Dort findet Ihr außerdem weiterführende Informationen zu den Gesetzentwürfen, den begleitenden Verordnungsentwürfen, zu OFSA II sowie zu den fachlichen Alternativvorschlägen.

Fortbildungen zur neuen Fahrausbildung

Die Fahrschulreform ist bereits seit 2024 Bestandteil unserer Fort- und Weiterbildungen. Mit zunehmender Konkretisierung des Gesetzgebungsverfahrens bauen wir diesen Bereich kontinuierlich weiter aus. Dabei geht es nicht nur darum, die neuen Vorschriften zu kennen. Entscheidend wird sein, wie sich die Reform pädagogisch, organisatorisch und betriebswirtschaftlich sinnvoll in den Fahrschulalltag übertragen lässt. Darauf bereiten wir Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sowie Fahrschulbetriebe gezielt vor.

Ausführliche Informationen findet ihr unter: www.fahrschulreform.de